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Suchergebnis Urteilssuche (2551 - 2560 von 7938)
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67 S 472/06 - Formelle Unwirksamkeit der Heizkostenabrechnung bei fehlender Erläuterung der SchätzungsgrundlageLeitsatz: Die Heizkostenabrechnung ist formell unwirksam, wenn in ihr die Grundlagen für die zugrunde gelegten Schätzwerte nicht erläutert werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.06.2007
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65 T 77/06 - Ende der Verfahrensbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung; BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens aufgrund von Antragsrücknahme des Gläubigers endet die Verfahrensführungsbefugnis des Zwangsverwalters. Das gilt auch trotz rechtskräftigen Urteils gegen den Zwangsverwalter auf Abrechnung von Nebenkosten für das anschließende Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin05.09.2006
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19 T 271/05 - Räumungsschutz nur bei besonderen UmständenLeitsatz: Räumungsschutz nach § 765 a ZPO kann nur dann gewährt werden, wenn die Räumung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers/Vermieters wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Dabei sind auch Zahlungsrückstände des Schuldners/Mieters im Rahmen der Vermieterbelange zu berücksichtigen.LG Frankfurt/Oder18.08.2005
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67 S 269/03 - Mieterhöhungsverlangen auf die niedrigste Vergleichsmiete begrenzt; Maßgeblichkeit der vereinbarten WohnflächeLeitsatz: 1. Für das Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgeblich, wenn sie geringer als die tatsächliche ist. 2. Bei der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen wird das Verlangen auf die niedrigste Miete einer genannten Vergleichswohnung beschränkt. 3. Ein Mieterhöhungsverlangen kann im Streiffall in der Regel nicht mit der Angabe von Vergleichswohnungen bewiesen werden. Dazu ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich, die nur im Rahmen einer Begutachtung erfolgen kann. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.11.2003
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67 S 279/01 - Härteeinwand bei Modernisierung; allgemein üblicher Zustand in Ost-BerlinLeitsatz: Im Beitrittsgebiet Ost-Berlin ist beim Altbau (Baualtersklasse bis 1918) für folgende Wohnungsausstattung ein allgemein üblicher Zustand noch nicht erreicht: Zentralheizung mit Warmwasserversorgung; moderne Sanitärausstattung (wandhängendes WC; eingelassener Spülkasten mit Wasser-/Gasleitung unter Putz; Kalt- und Warmwasserzähler; Badewanne und Duschkabine; Wand- und Bodenfliesen in Badezimmer und Küche; Herd mit vier Kochplatten; moderne Elektroanlage). Für derartige Modernisierungsarbeiten ist der Härteeinwand des Mieters (noch) beachtlich. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.04.2003
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61 S 152/02 - Minderung bei PAK-BelastungLeitsatz: 1. Bei erheblicher Belastung der Atemluft mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ist die Miete für die gesamte Wohnung um 15 % zu mindern. 2. Hatte der Mieter keine Kenntnis von der Belastung, beträgt die Minderungsquote nur 5 %.LG Berlin13.01.2003
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67 S 185/01 - Berücksichtigung von leerstehenden Flächen in der Betriebskostenabrechnung; Umlegungsmaßstab; Vorwegabzug bei Gewerbe; Berücksichtigung von übernommenen Verwaltungs- und Instandhaltungsarbeiten bei den HauswartkostenLeitsatz: 1. Bei der Betriebskostenabrechnung sind die Flächen von leerstehenden Wohnungen mitzuzählen, wenn die entsprechenden Kosten nicht verbrauchsabhängig erfaßt werden. 2. Ein Vorwegabzug für Gewerbeflächen bei Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung ist dann erforderlich, wenn der Grundsteuermeßbescheid und die Versicherungsprämie zwischen Wohnfläche und Gewerbefläche differenziert. 3. Ein Vorwegabzug für Gewerbe bei Bewässerung, Entwässerung und Müllabfuhr ist nur dann notwendig, wenn die gewerbliche Nutzung eine entsprechende erhebliche Mehrbelastung verursacht. 4. Wird ein Hauswart auch mit Verwaltungsaufgaben und Instandsetzungsarbeiten beschäftigt, muß in bezug auf Lohn- und Lohnnebenkosten ein Abzug bezüglich der entsprechenden Betriebskostenposition vorgenommen werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin04.02.2002
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62 S 291/01 - Rückforderung überhöhter Miete nach Modernisierung und Instandsetzung; VerwirkungLeitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung angeblich überzahlter Miete (Verwirkung), wenn er über sechseinhalb Jahre lang den vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschlag zahlt und von seinem Recht auf Einsicht in die entsprechenden Modernisierungsbelege keinen Gebrauch gemacht und dementsprechend auch keine Fehler in der ursprünglichen Mieterhöhungserklärung gerügt hat.LG Berlin26.11.2001
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63 S 87/01 - Beschlagnahme der Mietforderung; Vorausverfügung über Miete; ZugangsvereitelungLeitsatz: Im Rahmen des Mietverhältnisses hat der Mieter die Obliegenheit, Vorkehrungen für den Zugang mietvertraglich relevanter Erklärungen bereitzuhalten (Briefkasten- oder ähnliche Zugangsvorrichtungen).LG Berlin10.10.2001
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62 S 1/01 - Mieterhöhung mit Mietspiegel 2000; Stichtagsdifferenz; renovierungsbedürftiges Treppenhaus; Beweisantritt mit FotoLeitsatz: 1. Die Berücksichtigung einer sog. Stichtagsdifferenz ist nicht zwingend. 2. Zur Darlegung eines renovierungsbedürftigen Treppenhauses im Hinblick auf einen schlechten Instandhaltungszustand genügt nicht die Vorlage von Fotos, es sei denn, diese geben unstreitig den tatsächlichen Zustand wieder. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.09.2001