« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 7812)

  1. VG 2 K 2257/15 - Rückübertragung von landwirtschaftlichem väterlichen Besitz, Wiederaufnahme des Rückübertragungsverfahrens, Unredlichkeit, Veräußerung unter Genossen
    Leitsatz: Haben sich im Rahmen eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsstreites Berechtigte und Verfügungsberechtigte gütlich geeinigt, obliegt dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen nicht die Prüfung von Ausschlussgründen (hier: ggf. unredliches Verhalten des Verfügungsberechtigten). (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    18.01.2017
  2. VG 2 K 2308/15 - Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks zu einem durch ein besonders grobes Missverhältnis gekennzeichneten Kaufpreis weit unter Wert durch eine Gemeinde an einen Nutzer als Ausgleich für eigenes Verwaltungsversagen
    Leitsatz: 1. Die Frage der Nichtigkeit einer die Rückübertragung ggf. hindernden Veräußerung des anmeldebelasteten Grundstücks ist im vermögensrechtlichen Verfahren inzident zu prüfen, denn der Restitutionsanspruch geht nur unter, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist. Der restitutionshindernde Tatbestand des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG kommt dann nicht zum Tragen, wenn die Verfügung über das Grundstückseigentum nichtig ist, wobei dieser Wirksamkeitsmangel auch durch die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht geheilt werden kann.2. Der Verkauf eines restitutionsbelasteten Grundstücks in Anlehnung an DDR-Bodenpreise (hier: zu 1,50 DM bei einem Bodenrichtwert von 180 DM) durch eine Gemeinde ist nicht zu beanstanden und nicht sittenwidrig, wenn die Gemeinde mit dem weitgehenden Verzicht auf den wahren Verkehrswert im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung in legitimer Weise einen Ausgleich für Verwaltungsfehler zu DDR-Zeiten und für eine unzutreffende Auskunft hinsichtlich des beabsichtigten Erwerbs im März 1990 herbeiführen und damit zugleich den Rechtsfrieden wahren und im Ergebnis die Bildung privaten Eigentums fördern wollte. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    15.02.2017
  3. 2 K 926/17 - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens, faktische Enteignung durch politische Verfolgung, Bodenreform, vorübergehende Besetzung durch die Rote Armee vor dem 8. Mai 1945
    Leitsatz: Selbst wenn bereits die Besetzung eines Gutes durch die Rote Armee im April 1945 einen - faktischen - Vermögensverlust des Alteigentümers zur Folge gehabt hätte, würde eine vermögensrechtliche Berechtigung nach § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG daran scheitern, dass die Vorschrift allein auf Vermögensverluste infolge von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen anwendbar ist. Auf - etwaige - Vermögensverluste infolge von Verfolgungsmaßnahmen der im Rahmen des Krieges vorrückenden alliierten Mächte - unabhängig davon, ob der westlichen Alliierten oder der Sowjetunion - findet er demgegenüber keine Anwendung. Die Vorschrift des § 1 Abs. 6 VermG in ihrer Gesamtheit dient allein der Wiedergutmachung von Vermögensverlusten durch Verfolgungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes (NS-Regimes). (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    27.03.2019
  4. 2 K 1207/17 - Klagebefugnis gegen Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Der Wegfall des Genehmigungserfordernisses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GVO führt nicht zum Wegfall der Klagebefugnis gegen eine unter alter Rechtslage erteilte Genehmigung. 2. Zur Frage, wann eine Grundstücksverkehrsgenehmigung im Hinblick auf Mängel des zu genehmigenden Rechtsgeschäfts versagt werden darf. 3. Zur Frage der Verfügungsbefugnis des staatlichen Verwalters bei fehlender Anmeldung des Eigentümers.
    VG Potsdam
    29.08.2018
  5. VG 2 K 132.15 - Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verfolgung der Bekennenden Kirche, hilfsweise Zuerkennung von Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz, Rückerstattungsanordnung - REAO
    Leitsatz: Hinsichtlich der Bekennenden Kirche ist im Rahmen der Prüfung einer Kollektivverfolgung i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO zwischen der Bekennenden Kirche als organisatorischer Einheit (mit ihren Einrichtungen und samt der Führungsmitglieder und zugehörigen Pfarrer) und den sonstigen Mitgliedern (Träger der sog. Roten Karte) zu unterscheiden. Die Mitglieder der Bekennenden Kirche gehörten als solche in der Zeit des Nationalsozialismus nicht einem Personenkreis an, den das NS-Regime in seiner Gesamtheit vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen beabsichtigte und der damit kollektivverfolgt war. Die Mitglieder der Bekennenden Kirche wurden vom NS-Regime nicht als Hindernis auf dem Weg zur Durchsetzung ihrer weltanschaulichen Ziele wahrgenommen.
    VG Potsdam
    23.10.2019
  6. VG 9 L 1406/15 - Vorbeugender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Anspruch auf Geheimhaltung im Ausgleichsleistungsverfahren
    Leitsatz: Auch im Ausgleichsleistungsverfahren besteht kein uneingeschränkter Geheimhaltungsanspruch gegen die Behörde. Das Verwaltungsgeheimnis verbietet lediglich die unbefugte Offenbarung von Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person sowie von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Im Übrigen ist bei der bei einem Auskunftsbegehren der Presse vorzunehmenden Ermessensentscheidung eine Güterabwägung zwischen der Notwendigkeit der öffentlichen Information und den entgegenstehenden öffentlichen oder privaten Interessen erforderlich (Fall Wilhelm Prinz von Preußen). (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    23.03.2016
  7. VG 4 K 2197/09 - Teilung von bebauten Grundstücken zur sachenrechtlichen Bereinigung einer Überbauungssituation
    Leitsatz: Der Teilung von seit langem bebauten Grundstücken, die nicht in Übereinstimmung mit den aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften stehen, stehen bauordnungswidrige Zustände nur entgegen, wenn diese durch die Teilung verschärft bzw. verfestigt werden.
    VG Potsdam
    23.02.2012
  8. 1 K 3133/03 - Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an fristwahrende Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Anspruchsausschluss nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG; Rückausnahme vom Anspruchsausschluss bei Veräußerung zu nicht üblichem Preis
    Leitsatz: Die Prüfung der in der Ausschlussvorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG enthaltenen Rückausnahmeregelung, wonach kein Anspruchsausschluss eingreift, wenn die Veräußerung nicht zu einem für das Unternehmen üblichen Preis erfolgte, erfasst nicht allein die Höhe des vereinbarten Kaufpreises. Vielmehr ist eine umfassende Prüfung der Vertragskonditionen auf die Frage hin erforderlich, ob der Erwerber gegenüber sonstigen Erwerbern von Siedlungsgrundstücken des Siedlungsunternehmens erheblich wirtschaftlich bevorzugt wurde.
    VG Potsdam
    18.08.2005
  9. 1 K 1625/03 - Globalanmeldung, JCC, Anmeldungsunterlagen
    Leitsatz: Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. (JCC) erfüllen die Anforderungen der § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG unabhängig davon, ob sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich das beanspruchte Grundstück und das Eigentum eines Juden ergeben (entgegen BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 68.02 - und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - ZOV 2005, 106). Insbesondere sind für eine wirksame Globalanmeldung der JCC nicht "zielführende" Angaben in dem Sinne erforderlich, daß die Bezeichnung der in Bezug genommenen Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung Hinweise darauf ergeben, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist oder daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann (entgegen BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -).
    VG Potsdam
    17.02.2005
  10. 5 K 679/86 - Sozialhilfe; Schönheitsreparaturen; Umzug; Unterkunftskosten; Renovierungskosten
    Leitsatz: Der Sozialhilfeträger hat auch bei Mieterauszug die notwendigen Schönheitsre paraturen zu übernehmen, sofern der Mieter dazu verpflichtet war.
    VG Münster
    12.02.1987