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Urteil Rückübertragung von landwirtschaftlichem väterlichen Besitz, Wiederaufnahme des Rückübertragungsverfahrens, Unredlichkeit, Veräußerung unter Genossen
Schlagworte
Rückübertragung von landwirtschaftlichem väterlichen Besitz, Wiederaufnahme des Rückübertragungsverfahrens, Unredlichkeit, Veräußerung unter Genossen
Leitsatz
Haben sich im Rahmen eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsstreites Berechtigte und Verfügungsberechtigte gütlich geeinigt, obliegt dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen nicht die Prüfung von Ausschlussgründen (hier: ggf. unredliches Verhalten des Verfügungsberechtigten).
(Leitsatz der Redaktion)
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