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Suchergebnis Urteilssuche (271 - 280 von 809)

  1. 27 O 452/97 - Fristlose Kündigung; Wasseraustritt; vertragsgemäßer Gebrauch
    Leitsatz: Ein Zehnjahresmietvertrag über Räume zum Betrieb eines Küchenstudios kann ohne Fristsetzung gekündigt werden, wenn es zu ständigen Wasseraustritten aus der Decke kommt.
    LG Stuttgart
    15.12.1997
  2. 13 BS 136/97 - Berufung; Beschwer; Mieterhöhung; Klage
    Leitsatz: Bei Mieterhöhungsklagen richtet sich der Wert der Beschwer nach dem Jahresbetrag des zusätzlich geforderten Mietzinses (gegen BVerfG WM 1996, 321).
    LG Saarbrücken
    12.12.1997
  3. 6 S 152/97 - Kündigung; Alter; Gebrechlichkeit; betagter Mieter; Härtegrund
    Leitsatz: Der Erwerber einer Mietwohnung, in der sich ein älterer Mieter befindet, muß sich darüber im klaren sein, daß das deutsche Recht ein soziales Mietrecht ist, und gerade ältere Menschen nicht ohne weiteres aus einer Wohnung herausgekündigt werden können.
    LG Zwickau
    12.12.1997
  4. 6 S 202/97 - Überlassung; Überlassungszeitraum; Kündigung; Kündigungsfrist
    Leitsatz: Die Kündigungsfrist gem. § 565 Abs. 2 BGB bemißt sich danach, wann das Mietobjekt tatsächlich überlassen wurde, wobei die Überlassung schon vor Abschluß des Mietvertrags möglich ist und bei Abschluß eines neuen Mietvertrags die Dauer der Überlassung aufgrund früheren Mietvertrags der Parteien in die Fristbemessung einbezogen wird.
    LG Zwickau
    12.12.1997
  5. 3 S 77/97 - Betriebskostenerhöhung; Betriebskosten; Formularklausel
    Leitsatz: Die formularmietvertragliche Klausel "Werden öffentliche Angaben neu eingeführt oder entstehen Betriebskosten neu, so können diese vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgelegt und angemessene Vorauszahlungen festgesetzt werden." ist unwirksam. Sie entspricht im Sinngehalt der vom BGH (WM 1993, 109) für unwirksam befundenen Klausel: "Soweit zulässig, ist der Vermieter bei Erhöhung bzw. Neueinführung von Betriebskosten berechtigt, den entsprechenden Mehrbetrag vom Zeitpunkt der Entstehung umzulegen. Das gleiche gilt für eine Erhöhung der Kapitalkosten."
    LG Limburg
    10.12.1997
  6. 2/11 S 146/97 - Mietpreisüberhöhung; geringes Angebot; Sondermarkt; Darlegungslast
    Leitsatz: Fordert der Mieter mit der Begründung einer Mietpreisüberhöhung bei Abschluß des Mietvertrages einen Teil des geleisteten Mietzinses zurück, muß er die Ausnutzung eines geringen Angebots an Wohnraum darlegen. Abzustellen ist auf den Wohnungsmarkt des ganzen Stadtgebiets; das Bestreben des Mieters um Anmietung auf dem Sondermarkt eines Stadtteils schließt die Anwendung des § 5 WiStG aus.
    LG Frankfurt a. M.
    09.12.1997
  7. 65 S 301/97 - Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses bei Fristenplan
    Leitsatz: Der Vermieter hat während des Mietverhältnisses jedenfalls dann Anspruch auf Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter, wenn ein Fristenplan vereinbart ist.
    LG Berlin
    05.12.1997
  8. 31 S 61/97 - Selbstnutzungswunsch nicht ausreichend für Eigenbedarf
    Leitsatz: 1. Die Auffassung, wonach allein der Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, für die Annahme von Eigenbedarf nicht ausreicht, sondern dafür vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen müssen, steht grundsätzlich mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Einklang. 2. Der Wunsch, mietfrei zu wohnen, ist kein hinreichend nachvollziehbarer Grund für den Eigenbedarf, wenn eine Belastung der Eigentümerin durch die eigenen Mietzahlungen aufgrund der höheren Einnahmen aus der Vermietung des Eigentums nicht feststellbar ist.
    LG Potsdam
    04.12.1997
  9. 10 S 367/97 - Untervermietung; Erlaubnis; Nachmieter; Untermieter; Ablehnung; Kündigung
    Leitsatz: Der Mieter ist bei der Bitte um Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung des gesamten Mietgegenstandes nicht verpflichtet, bereits zu diesem Zeitpunkt dem Vermieter einen konkreten Untermieter zu benennen.
    LG Köln
    03.12.1997
  10. 64 S 352/97 - Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen bei Wohnungsabriß; Ausgleichsanspruch; Differenzhypothese
    Leitsatz: Derjenige Vermieter, der das Gebäude, in dem die Wohnung des renovierungspflichtigen Mieters liegt, abreißen läßt, hat weder einen Ausgleichsanspruch noch einen Schadensersatzanspruch gem. § 326 BGB wegen nicht ausgeführter Endrenovierung.
    LG Berlin
    02.12.1997