Urteil Selbstnutzungswunsch nicht ausreichend für Eigenbedarf
Schlagworte
Selbstnutzungswunsch nicht ausreichend für Eigenbedarf
Leitsätze
1. Die Auffassung, wonach allein der Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, für die Annahme von Eigenbedarf nicht ausreicht, sondern dafür vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen müssen, steht grundsätzlich mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Einklang.
2. Der Wunsch, mietfrei zu wohnen, ist kein hinreichend nachvollziehbarer Grund für den Eigenbedarf, wenn eine Belastung der Eigentümerin durch die eigenen Mietzahlungen aufgrund der höheren Einnahmen aus der Vermietung des Eigentums nicht feststellbar ist.
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