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Urteil Berufung
Schlagworte
Berufung; Beschwer; Mieterhöhung; Klage
Leitsatz
Bei Mieterhöhungsklagen richtet sich der Wert der Beschwer nach dem Jahresbetrag des zusätzlich geforderten Mietzinses (gegen BVerfG WM 1996, 321).
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