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5 U 84/96 - Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum zur Sicherung von Westeigentum, Unmöglichkeit der Kaufvertragserfüllung nach Übergang in Volkseigentum, Wiederaufleben der Leistungspflicht nach Restitution auf ErbenLeitsatz: 1. Die Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten führte zur endgültigen Unwirksamkeit einer im Jahre 1945 erklärten Auflassung. 2. Das auf der Enteignung durch die Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 beruhende Leistungshindernis hatte die dauernde Unmöglichkeit der Verpflichtung zur Übertragung des Grundstückseigentums aus einem 1948 abgeschlossenen Vertrag zur Folge. 3. Nach Rückübertragung des Grundstücks auf die Erben lebte die Leistungspflicht nicht wieder auf.OLG Brandenburg10.04.1997
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20 W 90/97 - Nachträgliche Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum; BalkonLeitsatz: Wird ein Balkon, der nach der Ansicht des teilenden Eigentümers Sondereigentum werden sollte, weder in der Teilungserklärung noch in dem Aufteilungsplan hinreichend als Sondereigentum bezeichnet, so entsteht durch die Eintragung des Aufteilungsplans an ihm gemeinschaftliches Eigentum; soll er nachträglich in Sondereigentum überführt werden, so bedarf es der Einigung aller Wohnungseigentümer in der Form der Auflassung und der Zustimmung all derer, denen an den einzelnen Wohnungseigentumsrechten dingliche Rechte zustehen.OLG Frankfurt a. M.03.04.1997
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16 Wx 43/97 - Verwalter; Wohnungseigentümer; Antragsbefugnis; gemeinschaftsbezogener AnspruchLeitsatz: 1. Ohne einen dazu ermächtigenden Gemeinschaftsbeschluß ist ein Wohnungseigentümer - abgesehen von dem Fall der Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) - nicht berechtigt, einen gemeinschaftsbezogenen Anspruch geltend zu machen. 2. Bei Untätigkeit der Gemeinschaft oder bei sachwidriger Ablehnung der Rechtsverfolgung muß der einzelne Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft vorgehen, nicht gegen den Verwalter.OLG Köln03.04.1997
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5 U 92/97 - Verwalter; Beleidigung; Tatsachenbehauptung; Ehrverletzung; Eigentümerversammlung; Aufsichtsorgan; BeschwerdeLeitsatz: 1. Jedermann hat das Recht, tatsächliche oder vermeintliche Mißstände innerhalb eines bestimmten Bereichs bei den von Amts wegen zuständigen Aufsichtsorganen zur Anzeige zu bringen, damit diese in einem Ermittlungsverfahren die Verhältnisse prüfen und daraufhin gegebenenfalls Abhilfe schaffen können, z.B. an satzungsmäßige Universitätsgremien im Hinblick auf eine im Universitätsbereich tätige Studentenaustauschorganisation, Kassenärztliche Vereinigungen im Hinblick auf ihnen angehörende Ärzte, Rechtsanwaltskammern im Hinblick auf in ihnen organisierte Rechtsanwälte, Amtsgerichte im Hinblick auf die ihrer Aufsicht unterstehenden Konkursverwalter. 2. Ein solches Aufsichtsorgan für den Mieter ist die Wohnungseigentümerversammlung nicht. Diese bildet nämlich unbeschadet ihrer Befugnis, den Verwalter zu bestellen und abzuberufen (§ 26 Abs. 1 WEG), schon angesichts ihrer großen Zahl keine Kontrollinstanz, die dazu eingerichtet wäre oder von der zumindest erwartet werden könnte, daß sie den erhobenen Anschuldigungen innerhalb eines formalisierten, einem gerichtlichen Prozeß vergleichbaren oder zumindest ähnlichen Verfahrens nachgeht.OLG Koblenz27.03.1997
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16 U 8701/96 - Rückübertragungsbescheid; Restitutionsbescheid; Rechtsübergang; NutzungsherausgabeanspruchLeitsatz: 1. Die Wirkung der Rückübertragung tritt mit der Bestandskraft des Bescheides ein. 2. Überschüsse aus der Verwaltung des Grundstückes zu diesem Zeitpunkt stehen dem Voreigentümer und nicht dem Berechtigten zu.KG20.03.1997
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3 AR 0001/97 - Schriftform; Schriftformerfordernis; Rechtsentscheid; WohnraummietvertragLeitsatz: Die Frage, ob dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge getan ist, kann bei einem Mietvertrag über Wohnraum schlechterdings nicht anders beantwortet werden als in irgendeinem der zahlreichen anderen Fälle, für die das Bürgerliche Gesetzbuch oder eine sonstige Vorschrift des Privatrechts Schriftform vorsieht.OLG Dresden17.03.1997
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5 UH 1/97 - Betriebskostenvereinbarung; preisgebundener Wohnraum; VorauszahlungenLeitsatz: Bei preisgebundenem Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) sind nur die mit Einzelbeträgen ausdrücklich aufgeführten Betriebskosten neben der Miete umlagefähig. (Leitsatz der Redaktion)OLG Oldenburg14.03.1997
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9 U 201/96 - Mietkaution; KontoinhaberwechselLeitsatz: Mit dem Erwerb eines vermieteten Grundstücks vollzieht sich ein gesetzlicher Kontoinhaberwechsel hinsichtlich der vom Vermieter auf einem Sonderkonto angelegten Mietkaution.OLG Düsseldorf12.03.1997
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3 ReMiet 1/97 - Teilkündigung des Wohnraummietverhältnisses; Teil-EigenbedarfLeitsatz: Hat der Vermieter von Wohnraum lediglich Bedarf an einem Teil der Räume, so kann das Mietverhältnis nicht wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB gekündigt werden. Beeinträchtigt im Einzelfall die den Belangen des Kündigenden entsprechende Teilkündigung die Interessen des Mieters nicht oder jedenfalls nicht unzumutbar, so ist gemäß § 564 b Abs. 1 BGB eine Teilkündigung des Wohnraummietverhältnisses möglich.OLG Karlsruhe03.03.1997
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3 Wx 450/95 - Vollmacht; Bestimmtheit; Kaufvertrag; Wohnungseigentum; Änderung der TeilungserklärungLeitsatz: Eine Vollmacht in einem Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, durch die der Erwerber den Verkäufer ermächtigt, die Teilungserklärung zu ändern "für den Fall, daß sie noch einer Änderung bedarf" und die Änderung "nicht das Sondereigentum ... berührt", ist nicht hinreichend bestimmt.OLG Düsseldorf19.02.1997