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Urteil Rückübertragungsbescheid
Schlagworte
Rückübertragungsbescheid; Restitutionsbescheid; Rechtsübergang; Nutzungsherausgabeanspruch
Leitsätze
1. Die Wirkung der Rückübertragung tritt mit der Bestandskraft des Bescheides ein.
2. Überschüsse aus der Verwaltung des Grundstückes zu diesem Zeitpunkt stehen dem Voreigentümer und nicht dem Berechtigten zu.
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