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Urteil Schriftform
Schlagworte
Schriftform; Schriftformerfordernis; Rechtsentscheid; Wohnraummietvertrag
Leitsatz
Die Frage, ob dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge getan ist, kann bei einem Mietvertrag über Wohnraum schlechterdings nicht anders beantwortet werden als in irgendeinem der zahlreichen anderen Fälle, für die das Bürgerliche Gesetzbuch oder eine sonstige Vorschrift des Privatrechts Schriftform vorsieht.
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