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  1. 12 U 1812/95 - Provisionsanspruch auch auf Grund Makleralleinauftrags ohne ausdrückliche Provisionsvereinbarung
    Leitsatz: 1. Bei einem Alleinauftrag ist der Abschluss eines zusätzlichen Maklervertrages mit dem Auftraggeber für die Provisionspflicht im Erfolgsfall nicht erforderlich. 2. Die Pflicht zur Zahlung der Maklerprovision entfällt nicht durch die in dem Alleinauftrag enthaltene Bestimmung, nach der der Makler sich bemühen soll, die Vergütung für seine Vermittlungstätigkeit dem Käufer aufzuerlegen, wenn der Verkäufer nach Kündigung des Alleinauftrags an einen vom Makler nachgewiesenen Käufer provisionsfrei veräußert.
    OLG Koblenz
    28.04.1997
  2. 4 W -RE- 602/96 - Fristlose Kündigung; Kündigungsgrund; Gebrauchsfortsetzung; Partykreis; Bordell; Rangverhältnis zwischen einzelnen Kündigungsrechten: vertragswwidriger Gebrauch; Pflichtverletzung
    Leitsatz: § 554 a BGB findet neben § 553 BGB auch dann keine Anwendung, wenn der vertragswidrige Gebrauch der gemieteten Sache zugleich eine Pflichtverletzung im Sinne des § 554 a BGB darstellt.
    OLG Koblenz
    16.07.1997
  3. 5 U 239/97 - Sondernutzungsrecht; Rechtsmangel; Ausschluß der Gewährleistungsrechte; Notar; Erfüllungsgehilfe
    Leitsatz: Verpflichtet sich der Verkäufer zur Übertragung eines Sondernutzungsrechtes an einer 12 qm großen Fläche (Kfz Stellplatz), und erfüllt er diese Verpflichtung nicht, so stellt dies einen Rechtsmangel i. S. v. §§ 434, 437 BGB dar. Sind im Kaufvertrag Gewährleistungsansprüche auf Nachbesserungsansprüche beschränkt, so bezieht sich diese Klausel nicht auf Rechtsmängel. Der Notar ist hinsichtlich der Rechtsverschaffungspflicht, wenn er mit der Abwicklung des Vertrages beauftragt ist, Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.
    OLG Koblenz
    09.10.1997
  4. 5 U 289/96 - Prostitution; Sittenwidrigkeit; Wucher; Mietzins; Mieterhöhung
    Leitsatz: Geht eine Mieterin in einer 100 m2 großen Wohnung, gelegen in einem Mehrfamilienhaus, mit Kenntnis des Vermieters der Prostitution nach (Monatsmiete: 1.940 DM), erhöht dann der Erwerber des Mietshauses - während der Laufzeit des Mietvertrags - den monatlichen Mietpreis auf 3.500 DM, und erhöht er dann weitere drei Jahre später die Miete auf 6.990 DM, so ist diese Summe sittenwidrig.
    OLG Koblenz
    15.05.1997
  5. 5 U 92/97 - Verwalter; Beleidigung; Tatsachenbehauptung; Ehrverletzung; Eigentümerversammlung; Aufsichtsorgan; Beschwerde
    Leitsatz: 1. Jedermann hat das Recht, tatsächliche oder vermeintliche Mißstände innerhalb eines bestimmten Bereichs bei den von Amts wegen zuständigen Aufsichtsorganen zur Anzeige zu bringen, damit diese in einem Ermittlungsverfahren die Verhältnisse prüfen und daraufhin gegebenenfalls Abhilfe schaffen können, z.B. an satzungsmäßige Universitätsgremien im Hinblick auf eine im Universitätsbereich tätige Studentenaustauschorganisation, Kassenärztliche Vereinigungen im Hinblick auf ihnen angehörende Ärzte, Rechtsanwaltskammern im Hinblick auf in ihnen organisierte Rechtsanwälte, Amtsgerichte im Hinblick auf die ihrer Aufsicht unterstehenden Konkursverwalter. 2. Ein solches Aufsichtsorgan für den Mieter ist die Wohnungseigentümerversammlung nicht. Diese bildet nämlich unbeschadet ihrer Befugnis, den Verwalter zu bestellen und abzuberufen (§ 26 Abs. 1 WEG), schon angesichts ihrer großen Zahl keine Kontrollinstanz, die dazu eingerichtet wäre oder von der zumindest erwartet werden könnte, daß sie den erhobenen Anschuldigungen innerhalb eines formalisierten, einem gerichtlichen Prozeß vergleichbaren oder zumindest ähnlichen Verfahrens nachgeht.
    OLG Koblenz
    27.03.1997
  6. 3 ReMiet 1/97 - Teilkündigung des Wohnraummietverhältnisses; Teil-Eigenbedarf
    Leitsatz: Hat der Vermieter von Wohnraum lediglich Bedarf an einem Teil der Räume, so kann das Mietverhältnis nicht wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB gekündigt werden. Beeinträchtigt im Einzelfall die den Belangen des Kündigenden entsprechende Teilkündigung die Interessen des Mieters nicht oder jedenfalls nicht unzumutbar, so ist gemäß § 564 b Abs. 1 BGB eine Teilkündigung des Wohnraummietverhältnisses möglich.
    OLG Karlsruhe
    03.03.1997
  7. 4 W 71/97 - Einberufung; Mangel; Eigentümerversammlung; Kausalität; Abrechnung; Verwalterabrechnung; Jahresabschluß; Verwaltervertrag; fristlose Kündigung; Abberufung; Verwalter
    Leitsatz: 1. Ein Mangel der Einberufung zur Wohnungseigentümerversammlung steht der Wirksamkeit eines in dieser gefaßten Beschlusses dann nicht entgegen, wenn nach dem Abstimmungsergebnis auszuschließen ist, daß der Beschluß bei ordnungsgemäßer Einberufung anders ausgefallen wäre. 2. Die Abrechnung des Verwalters ist kein Jahresabschluß in Form einer Bilanz, sondern lediglich eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit der Aufteilung des Ergebnisses auf die einzelnen Wohnungseigentümer. Fällig gewordene, aber in dem betreffenden Wirtschaftsjahr noch nicht beglichene Rechnungen sind daher in den Jahresabschluß nicht einzustellen. 3. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Verwalter abberufen und der Verwaltervertrag fristlos gekündigt werden kann.
    OLG Karlsruhe
    10.09.1997
  8. 4 W 82/97 - Beschluß; Beschwerdegericht; Wohnungseigentumssachen; Beschwerdewert; Festsetzung; Anfechtbarkeit
    Leitsatz: Der Beschluß des Beschwerdegerichts, mit dem dieses in Wohnungseigentumssachen vorab den Beschwerdewert festsetzt, ist nicht selbständig anfechtbar.
    OLG Karlsruhe
    11.08.1997
  9. 30 REMiet 7/97 - Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung
    Leitsatz: Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnversorgung (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993, BGBl. I Seite 466, 487) ist nicht auf Fälle anwendbar, in denen das Wohnungseigentum aufgrund von vor dem 1. August 1990 abgeschlossenen Verträgen erstmals veräußert worden ist (Bestätigung der Rechtsentscheide des OLG Hamburg vom 22. November 1996 - WuM 1997, 29 = ZMR 1997, 136 und des Kammergerichts vom 9. Mai 1996 - WuM 1996, 395 = ZMR 1996, 428).
    OLG Hamm
    20.10.1997
  10. 30 REMiet 2/97 - Mieterhöhung; Abwälzung gestiegener Betriebskosten auf den Mieter
    Leitsatz: Ist in einem Wohnungsmietvertrag ein bestimmter Betrag, der auch die an sich umlagefähigen Betriebskosten umfaßt, als Mietentgelt vereinbart (Inklusivmiete), so ist auch nach der Neuregelung in § 4 Abs. 5 MHG durch das am 1.9.1993 in Kraft getretene 4. Mietrechtsänderungsgesetz eine Mieterhöhung nach § 4 MHG wegen gestiegener Betriebskosten im Zweifel ausgeschlossen. 2. Zur zweiten Vorlagefrage wird der Erlaß eines Rechtsentscheides wegen Unzulässigkeit der Vorlage abgelehnt.
    OLG Hamm
    20.08.1997