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Urteil Beschluß
Schlagworte
Beschluß; Beschwerdegericht; Wohnungseigentumssachen; Beschwerdewert; Festsetzung; Anfechtbarkeit
Leitsatz
Der Beschluß des Beschwerdegerichts, mit dem dieses in Wohnungseigentumssachen vorab den Beschwerdewert festsetzt, ist nicht selbständig anfechtbar.
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