« zurück zur Suche
Urteil Prostitution
Schlagworte
Prostitution; Sittenwidrigkeit; Wucher; Mietzins; Mieterhöhung
Leitsatz
Geht eine Mieterin in einer 100 m2 großen Wohnung, gelegen in einem Mehrfamilienhaus, mit Kenntnis des Vermieters der Prostitution nach (Monatsmiete: 1.940 DM), erhöht dann der Erwerber des Mietshauses - während der Laufzeit des Mietvertrags - den monatlichen Mietpreis auf 3.500 DM, und erhöht er dann weitere drei Jahre später die Miete auf 6.990 DM, so ist diese Summe sittenwidrig.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat