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VerfGH 173/13 - Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag, Mietminderung, Berliner Baulückenrechtsprechung, CalvinstraßeLeitsatz: 1. Das Recht auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war.2. Das Gericht darf Parteivortrag, den es für rechtlich unerheblich hält, unberücksichtigt lassen. Es muss aber das Vorbringen (hier: ob die Beschwerdeführer bei Vertragsschluss mit den Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück rechnen mussten) zunächst zur Kenntnis nehmen und auf seine rechtliche Erheblichkeit überprüfen.3. Zur Frage, ob das Kriterium der Vorhersehbarkeit der Bebauung für die „Berliner Baulückenrechtsprechung“ einschlägig ist, wenn der Vermieter selbst den Baulärm verursacht hat. (Leitsätze der Redaktion)VerfGH Berlin18.02.2015
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V ZR 124/14 - Wert der Beschwer; Zustimmung zur Verlegung eines Geh-, Fahr- und LeitungsrechtsLeitsatz: Zur Ermittlung des Wertes der Beschwer des zur Duldung einer geänderten Ausübung einer auf seinem Grundstück lastenden Grunddienstbarkeit verurteilten Eigentümers. (Leitsatz der Redaktion)BGH19.02.2015
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BVerwG 1 C 13.14 - Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter Verlust; Koordinierungsstelle; Suchmeldung; Löschung; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Widmungszweck; Washingtoner Grundsätze; staatliches Informationshandeln; Grundrechtsbeeinträchtigung; Grundrechtseingriff; mittelbar-faktische Beeinträchtigung; Gesetzesvorbehalt; Parteiwechsel; Rechtsweg; Überprüfungsverbot; gerichtsfreier Hoheitsakt; Nachtragsliquidation; Prozessführungsbefugnis; vermögensrechtlicher Anspruch; Rechtsschutzbedürfnis; subjektive RechtskrafterstreckungLeitsatz: 1. Die von der Koordinierungsstelle Magdeburg im Internet unter www.lostart.de betriebene Datenbank ist Teil des staatlichen Informationshandelns. 2. Die Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle ist mangels einfachgesetzlicher Vorgaben nur rechtswidrig, wenn sie sich nicht im Rahmen des Widmungszwecks der Datenbank hält oder gegen höherrangiges Recht, insbesondere die Grundrechte, verstößt. 3. Der Zweck einer von der Koordinierungsstelle wegen Raubkunstverdachts aufgenommenen Suchmeldung ist nicht schon mit dem Auffinden des gesuchten Kulturguts erreicht, wenn über dessen endgültiges Schicksal noch keine Klarheit besteht. 4. Die Vereinbarkeit einer von der Koordinierungsstelle aufrechterhaltenen Suchmeldung mit dem Grundgesetz richtet sich nach den für staatliches Informationshandeln entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 -1 BvR 558/91 u. a. - BVerfGE 105, 252 und -1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279). Danach bedarf es einer Aufgabe der handelnden Stelle und der Einhaltung der Zuständigkeitsgrenzen. Außerdem darf die Information weder unsachlich noch unzutreffend noch aus sonstigen Gründen unverhältnismäßig und in der Zielsetzung und in ihren Wirkungen kein Ersatz für eine staatliche Maßnahme sein, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Suchmeldung auch nicht deshalb rechtswidrig, weil sie nicht auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung beruht.BVerwG19.02.2015
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63 S 202/14 - Kündigung wegen Verzuges mit der Betriebskostennachforderung; Betriebskostenabrechnung; Umlagemaßstab; Abrechnungseinheit; Erläuterung; MietereinwendungLeitsatz: 1. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist auch wegen Rückstandes mit einer Betriebskostennachforderung in Höhe von zwei Monatsmieten länger als einen Monat gerechtfertigt. 2. Der Vermieter braucht von ihm gebildete Abrechnungseinheiten nicht zu erläutern. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin20.02.2015
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9 U 188/13 - Keine Haftung für Schäden durch großes Schlagloch, VerkehrssicherungLeitsatz: 1. Das bloße Vorhandensein eines nicht verkehrssicheren Zustandes einer öffentlichen Straße führt nicht zu einer Haftung des Landes Berlin wegen seiner Verkehrssicherungspflicht (§ 7 Abs. 6 BerlStrG). 2. Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung ist erst dann gegeben, wenn das Land Berlin die Straße nicht regelmäßig kontrolliert, einen vorhandenen nicht verkehrssicheren Zustand der Straße bei der Kontrolle nicht feststellt oder - im Falle der Feststellung - einen verkehrssicheren Zustand nicht alsbald wiederherstellt (§ 7 Abs. 2 Satz 5 BerlStrG) bzw. es bis zur Wiederherstellung unterlässt, eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auszuschließen (§ 7 Abs. 2 Satz 4 BerlStrG). 3. Danach genügt das Land Berlin bis zur Feststellung eines nicht verkehrssicheren Zustandes seiner Verkehrssicherungspflicht zunächst allein durch turnusmäßige Kontrollen. Weitergehende Pflichten zur Verkehrssicherung einer dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis (noch) genügenden Straße (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkung, Sperrung, Neubau) kommen nur dann in Betracht, wenn wegen der konkreten Beschaffenheit der Straße turnusmäßige Kontrollen erkennbar nicht mehr ausreichen, um einen verkehrsunsicheren Zustand rechtzeitig feststellen zu können.KG20.02.2015
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11 O 98/14 - Kein Vermittlungsnachweis durch Angabe im InternetLeitsatz: Exposéangaben in Immobilienportalen sind keine provisionsrelevante Maklerleistung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin20.02.2015
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18 S 132/14 - Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Balkonanbau; Wirkung des Duldungstitels in Bezug auf verbotene EigenmachtLeitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter einen besitzrechtlichen Anspruch auf Unterlassung des Anbaus eines Balkons von außen an seine Wohnung und kann diesen durch einstweilige Verfügung durchsetzen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Besitzstörung ohne erforderlichen Duldungstitel eine verbotene Eigenmacht darstellt. Ob dem Vermieter ein Duldungsanspruch zusteht, ist für den Anspruch des Mieters aus Besitzstörung unerheblich. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.02.2015
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235 C 399/14 - Mieterhöhung mit Berliner Mietspiegel 2013; Merkmal „rückkanalfähiger Breitbandanschluss“; EnergiekennwerteLeitsatz: Die Möglichkeit, ohne vertragliche Nutzung mit Dritten kostenlos die Grundprogramme empfangen zu können, reicht aus, das positive Merkmal „rückkanalfähiger Breitbandanschluss" nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel als vorhanden anzunehmen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg23.02.2015
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8 U 52/14 - Verjährungsbeginn des Schadensersatzanspruches wegen DoppelvermietungLeitsatz: 1. Im Falle der Doppelvermietung und Überlassung der Mietsache an den einen Mieter kann der andere Mieter Schadensersatz verlangen, wenn feststeht, dass der Vermieter die Mietsache nicht mehr vom besitzenden Mieter zurückerlangen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. März 2003 - XII ZR 18/00 -, BGHZ 154, 171; vgl. Beschluss des Kammergerichts vom 25. September 2008 - 8 U 44/08 -, NZM 2008, 889). 2. Der Schadensersatzanspruch wegen Rechtsmangels verjährt in der dreijährigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB ist mit Eintritt der Unmöglichkeit und eines ersten (Teil-) Schadens anzunehmen. Die Unmöglichkeit tritt nicht erst nach einzelnen Zeitabschnitten ein.KG23.02.2015
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63 S 192/14 - Mietspiegel als Begründungsmittel für ReihenhäuserLeitsatz: Auch wenn der Berliner Mietspiegel 2011 ausdrücklich seine Anwendbarkeit auf Wohnungen in Reihenhäusern ausschließt, kann er zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden, das damit formell wirksam ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.02.2015