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Urteil Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Balkonanbau


Schlagworte

Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Balkonanbau; Wirkung des Duldungstitels in Bezug auf verbotene Eigenmacht

Leitsatz

Der Mieter hat gegen den Vermieter einen besitzrechtlichen Anspruch auf Unterlassung des Anbaus eines Balkons von außen an seine Wohnung und kann diesen durch einstweilige Verfügung durchsetzen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Besitzstörung ohne erforderlichen Duldungstitel eine verbotene Eigenmacht darstellt. Ob dem Vermieter ein Duldungsanspruch zusteht, ist für den Anspruch des Mieters aus Besitzstörung unerheblich.

(Leitsatz der Redaktion)

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