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Urteil Mietspiegel als Begründungsmittel für Reihenhäuser
Schlagworte
Mietspiegel als Begründungsmittel für Reihenhäuser
Leitsatz
Auch wenn der Berliner Mietspiegel 2011 ausdrücklich seine Anwendbarkeit auf Wohnungen in Reihenhäusern ausschließt, kann er zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden, das damit formell wirksam ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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