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Suchergebnis Urteilssuche (531 - 540 von 555)

  1. V ZR 180/14 - Passive Prozessführungsbefugnis der WEG für gemeinschaftsbezogene Pflichten, Beseitigung einer Zaunanlage
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG kraft Gesetzes passiv prozessführungsbefugt.
    BGH
    11.12.2015
  2. 14 C 49/15 - Kündigungsschutzklausel-Verordnung, Sperrfrist auch für Eigentumserwerb vor Inkrafttreten der Verordnung
    Leitsatz: Die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013, wonach der Erwerber einer Mietwohnung, an der Wohnungseigentum begründet wurde, zehn Jahre nach Veräußerung wegen Eigenbedarfs kündigen kann, ist auch auf Eigentumserwerb vor Inkrafttreten der Verordnung anzuwenden; darin liegt keine unzulässige Rückwirkung, da § 577a BGB als Ermächtigungsgrundlage für eine Sperrfristverordnung schon seit 2001 gültig war und der Erwerber einer umgewandelten Wohnung seitdem nicht darauf vertrauen durfte, ohne zeitliche Beschränkung kündigen zu dürfen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    15.12.2015
  3. 425 C 8201/15 - Unklare Rückbauverpflichtung
    Leitsatz: 1. Ob eine Klausel, die den Nachmieter verpflichtet, nicht näher beschriebene bauliche Änderungen des Vormieters auf Verlangen des Vermieters zurückzubauen, intransparent ist oder eine unangemessene Benachteiligung darstellt, bleibt offen.2. Keine Aufrechnungslage von Rückbauverpflichtung mit Kautionsrückzahlungsanspruch, weil der zweite erst nach Verjährung des ersten Anspruchs fällig wird. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Dortmund
    15.12.2015
  4. XII ZB 516/14 - Schwiegerelternschenkung, Scheitern der Ehe, Störung der Geschäftsgrundlage, Rückforderungsansprüche
    Leitsatz: a) Der Rückforderungsanspruch, der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen kann, unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung nach einer Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist nach § 196 BGB gilt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393).b) Da das Scheitern der Ehe regelmäßig spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags zum Ausdruck kommt, liegt die für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis der Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes jedenfalls dann vor, wenn sie von der Zustellung des Scheidungsantrags Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. c) Der Beginn der Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern war nicht bis zur Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 3. Februar 2010 (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958) hinausgeschoben.
    BGH
    16.12.2015
  5. 15 C 85/15 - Kürzere Kündigungsfrist bei Vermietung und gleichzeitiger Erbringung von Pflegeleistungen
    Leitsatz: Wenn der Vertrag über die Überlassung von Wohnraum zwar nicht rechtlich, jedoch tatsächlich vom Abschluss des Vertrages über die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen abhängig gemacht worden ist, kann das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz mit den dort vorgesehenen kurzen Kündigungsfristen anwendbar sein. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    16.12.2015
  6. 85 S 293/14 WEG - Einbau eines französischen Fensters
    Leitsatz: Bringt der zusätzliche Einbau eines französischen Fensters für andere Wohnungseigentümer keinen übermäßigen Nachteil, besteht ein Anspruch auf Zustimmung zu der baulichen Veränderung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.12.2015
  7. 15a C 157/15 - Entlassung/Ausscheiden des ausziehenden Mieters aus dem Mietverhältnis, Kündigung gegenüber nur einem von mehreren Mietern, Mitwirkung an Vertragsänderung bei Mietermehrheit
    Leitsatz: 1. Nutzt einer von zwei Mietern die Wohnung mit Einverständnis des Vermieters allein weiter und wirkt deshalb an einer Kündigung nicht mit, ist er gegenüber dem ausziehenden Mieter und dem Vermieter nach Treu und Glauben grundsätzlich verpflichtet, an einer der tatsächlichen Nutzung entsprechenden Vertragsänderung - der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit ihm allein - mitzuwirken und dadurch der Entlassung des ausziehenden Mieters aus dem Mietverhältnis zuzustimmen. 2. Hat bei Mietermehrheit der ausgezogene Mieter seinen Auszug dem Vermieter nicht mitgeteilt und auch keinen Wunsch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis geäußert, kommt sein Ausscheiden aus dem Mietverhältnis nicht in Betracht. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    16.12.2015
  8. V ZR 65/15 - Beschwer bei Verurteilung zur Duldung eines Notwegs
    Leitsatz: 1. Bei der Verurteilung zur Duldung eines Notwegs richtet sich die Beschwer nach der Wertminderung des dienenden Grundstücks. Dabei ist der Verlust wesentlicher Funktionen von Bäumen und Gehölzen (z. B. Windschutz) nicht zu berücksichtigen, wenn deren Entfernung zur Einräumung des Notwegs nicht erforderlich ist.2. Die bloße Behauptung einer Wertminderung reicht nicht zur Darlegung der Beschwer, wenn ansonsten keine Angaben zum aktuellen Verkehrswert gemacht werden.3. Die Kosten zur Herstellung einer Einfriedung, die möglicherweise beseitigt werden muss, sind nicht zur Darlegung einer Wertminderung des Grundstücks geeignet. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    17.12.2015
  9. 67 S 390/15 - Eintritt in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters, kein Exklusivitätserfordernis für den auf Dauer angelegten Haushalt
    Leitsatz: § 563 Abs. 2 Satz 4 BGB erfordert für den Eintritt in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters lediglich, dass zuvor von dem Eintrittswilligen und dem Mieter ein auf Dauer angelegter Haushalt geführt wurde; einer exklusiven Haushalts- oder Lebensgemeinschaft, die keine weiteren Bindungen gleicher Art zulässt, bedarf es nicht (hier: Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis).
    LG Berlin
    17.12.2015
  10. 22 U 272/13 - Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über Wohnnutzung
    Leitsatz: Der Verkäufer von Wohnungseigentum schuldet dem Erwerber Schadensersatz, wenn die Wohnnutzung von Dachgeschossräumen in der Gemeinschaft streitig ist, sich aus dem Aufteilungsplan hinsichtlich der Dachgeschossräume lediglich ein Sondernutzungsrecht ohne Gestattung von Wohnzwecken ergibt und er dies dem Erwerber nicht offenbart. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    17.12.2015