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Urteil Kürzere Kündigungsfrist bei Vermietung und gleichzeitiger Erbringung von Pflegeleistungen


Schlagworte

Kürzere Kündigungsfrist bei Vermietung und gleichzeitiger Erbringung von Pflegeleistungen

Leitsatz

Wenn der Vertrag über die Überlassung von Wohnraum zwar nicht rechtlich, jedoch tatsächlich vom Abschluss des Vertrages über die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen abhängig gemacht worden ist, kann das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz mit den dort vorgesehenen kurzen Kündigungsfristen anwendbar sein.

(Leitsatz der Redaktion)

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