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Urteil Eintritt in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters, kein Exklusivitätserfordernis für den auf Dauer angelegten Haushalt
Schlagworte
Eintritt in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters, kein Exklusivitätserfordernis für den auf Dauer angelegten Haushalt
Leitsatz
§ 563 Abs. 2 Satz 4 BGB erfordert für den Eintritt in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters lediglich, dass zuvor von dem Eintrittswilligen und dem Mieter ein auf Dauer angelegter Haushalt geführt wurde; einer exklusiven Haushalts- oder Lebensgemeinschaft, die keine weiteren Bindungen gleicher Art zulässt, bedarf es nicht (hier: Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis).
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