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Urteil Kündigungsschutzklausel-Verordnung, Sperrfrist auch für Eigentumserwerb vor Inkrafttreten der Verordnung


Schlagworte

Kündigungsschutzklausel-Verordnung, Sperrfrist auch für Eigentumserwerb vor Inkrafttreten der Verordnung

Leitsatz

Die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013, wonach der Erwerber einer Mietwohnung, an der Wohnungseigentum begründet wurde, zehn Jahre nach Veräußerung wegen Eigenbedarfs kündigen kann, ist auch auf Eigentumserwerb vor Inkrafttreten der Verordnung anzuwenden; darin liegt keine unzulässige Rückwirkung, da § 577a BGB als Ermächtigungsgrundlage für eine Sperrfristverordnung schon seit 2001 gültig war und der Erwerber einer umgewandelten Wohnung seitdem nicht darauf vertrauen durfte, ohne zeitliche Beschränkung kündigen zu dürfen.

(Leitsatz der Redaktion)

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