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  1. VIII ZR 208/14 - Betriebskostenabrechnung; Zurückbehaltungsrecht an Nebenkostenvorauszahlungen; unterlassener erhobener Zeugenbeweis; wesentlicher Grundstücksbestandteil
    Leitsatz: Rechnet der Vermieter die Betriebskosten nicht innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 BGB ab, kann der Mieter danach die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen einbehalten. Berücksichtigt das Berufungsgericht einen entsprechenden Vortrag des Mieters nicht, beachtet das Gericht einen Vortrag des Mieters zu einem konkreten Sachmangel und dessen rechtzeitiger Anzeige nicht, geht es einer unter Zeugenbeweis gestellten Behauptung des Mieters zur Übereignung von Gegenständen des Rechtsvorgängers des Vermieters nicht nach und ordnet sodann Möbel als wesentliche Grundstücksbestandteile ein, ist das Urteil wegen Verletzung der Gewährung rechtlichen Gehörs aufzuheben und die Sache in die Instanz zurückzuverweisen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    20.01.2015
  2. 22 O 187/12 - Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen Abrechnungsfirma wegen unrichtiger Abrechnung; Anspruch auf Abrechnungskorrektur; Auskunftsanspruch; Verjährung; Ausschlussfrist für Vermieter; Energiedienstleister als Erfüllungsgehilfe; Einwendungsausschluss für Mieter; Freistellungsanspruch
    Leitsatz: Der Eigentümer und Vermieter kann von dem mit der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten beauftragten Energiedienstleister nicht nur Korrektur der unrichtigen Abrechnung, sondern auch Schadensersatz in Höhe der von den Mietern überzahlten Vorschüsse verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.01.2015
  3. BVerwG 3 B 64.14 - Umwandlung einer im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragenen Wirtschaftseinheit in eine Personengesellschaft; Umwandlungserklärung; noch nicht eingetragene Umwandlung
    Leitsatz: Die Vorschriften der Umwandlungsverordnung sind keine Normen des revisiblen Rechts. Es handelt sich vielmehr um DDR-Recht, das spätestens durch Art. 8 EV außer Kraft gesetzt und damit kein Bundesrecht geworden ist, nachdem die Verordnung bereits zuvor mit Beschluss des Ministerrats der DDR Nr. 26/I.4/90 vom 17. August 1990 wegen Gegenstandslosigkeit mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden war. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.01.2015
  4. 55 S 130/14 WEG - Bestimmtheit von Sanierungsbeschlüssen
    Leitsatz: Im Falle von Baumaßnahmen müssen die Wohnungseigentümer bei ihrer Beschlussfassung die wesentlichen Punkte, was genau gemacht und wie dies ausgeführt werden soll, selbst festlegen. Es ist unzulässig, die genaue Ausführung dem Verwalter oder sogar den später vor Ort zufällig anwesenden interessierten Wohnungseigentümern zu überlassen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.01.2015
  5. 1 W 580/14 - Nachweis der Verwalterbestellung, Unterzeichnung der Versammlungsniederschrift durch einseitig bestellten Beirat unzureichend, WEG-Veräußerungszustimmung
    Leitsatz: Besteht der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft lediglich aus einer Person und hat das Grundbuchamt hiervon gesicherte Kenntnis, wird die Bestellung des Verwalters durch eine lediglich von dem Versammlungsleiter und dem Verwaltungsbeirat unterschriebene Niederschrift über den in der Versammlung gefassten Beschluss nicht geführt. Die Niederschrift muss durch einen weiteren Wohnungseigentümer unterschrieben werden.
    KG
    20.01.2015
  6. 32 O 258/13 - Individualvertrag trotz Mehrfachverwendungsabsicht
    Leitsatz: Mehrfach verwendete Vertragsbedingungen stehen der Annahme einer Individualvereinbarung dann nicht entgegen, wenn die einzelnen Regelungen ausgehandelt worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.01.2015
  7. V ZR 110/14 - Unterlassungsanspruch gegen Balkonraucher
    Leitsatz: 1. Die Störung eines Mieters in seinem Besitz durch den Tabakrauch eines anderen Mieters, der auf dem Balkon seiner Wohnung raucht, ist auch dann eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB, wenn dem anderen Mieter im Verhältnis zu seinem Vermieter das Rauchen gestattet ist. 2. Nach dem auf den Besitzschutzanspruch (§ 862 Abs. 1 BGB) entsprechend anzuwendenden Maßstab des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter Einwirkungen durch das Rauchen eines anderen Mieters nicht verbieten, wenn sie einen verständigen Nutzer in dem Gebrauch der Mietsache nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. 3. a) Der Unterlassungsanspruch nach § 862 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht auch gegenüber wesentlichen Beeinträchtigungen nicht uneingeschränkt, weil der durch den Rauch gestörte Mieter auf das Recht des anderen Mieters Rücksicht nehmen muss, seine Wohnung vertragsgemäß zu nutzen, wozu grundsätzlich auch das Rauchen in der eigenen Wohnung gehört. b) Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme führt im Allgemeinen zu einer Gebrauchsregelung. Für die Zeiten, in denen beide Mieter an einer Nutzung ihrer Balkone interessiert sind, sind dem einen Mieter Zeiträume freizuhalten, in denen er seinen Balkon unbeeinträchtigt von Rauchbelästigungen nutzen kann, während dem anderen Mieter Zeiten einzuräumen sind, in denen er auf dem Balkon rauchen darf. 4. a) Gesundheitsschädliche Immissionen durch Tabakrauch sind wesentliche Beeinträchtigungen, die nicht geduldet werden müssen. Das gilt auch im Verhältnis von Mietern untereinander. b) Der Mieter, der unter Berufung auf die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens von einem anderen Mieter verlangt, das Rauchen auf dem Balkon zu unterlassen, muss das sich aus den Nichtraucherschutzgesetzen ergebende Indiz erschüttern, dass mit dem Rauchen im Freien keine solchen Gefahren einhergehen.
    BGH
    16.01.2015
  8. 21 C 43/14 - Kleinere Putzschäden und Graffiti noch kein „schlechter Instandhaltungszustand”; Energieverbrauchskennwert und Endenergiebedarfskennwert
    Leitsatz: Kleinere Putzschäden, Graffiti an der straßenseitigen Erdgeschossfassade und Abnutzungen im und am Gebäude stellen noch keinen „schlechten Instandhaltungszustand" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 dar. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Mitte
    15.01.2015
  9. V ZB 135/14 - Beschwerdewert für Beseitigung eines Bauwerkes auf dem Nachbargrundstück
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerkes verurteilten Nachbarn bemisst sich grundsätzlich nur nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    15.01.2015
  10. I ZR 88/14 - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Zahlungsklagen auf Maklerlohn, Makler-Privatkunden im EU-Ausland
    Leitsatz: a) Für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn ist eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes gegeben, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat. b) Beruft sich der Kunde des Maklers darauf, der Maklervertrag stelle eine Verbrauchersache im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO dar, so dass eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzlandes nach Art. 16 Abs. 2 Brüssel-I-VO in Betracht kommt, ist er dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Makler bei Abschluss des Maklervertrags seine Tätigkeit auf Verbraucher in seinem Wohnsitzland ausgerichtet hat. c) Hat der Verbraucher zuständigkeitsleugnende Tatsachen zum Zeitpunkt der Einleitung des Klageverfahrens im Einzelnen dargelegt und bewiesen, und hatte er bei Abschluss des Vertrags mit dem Makler keinen Anlass, Beweise hierfür zu sichern, obliegt es dem Makler, diesen Vortrag mit detailliertem Vorbringen zu bestreiten, wenn er sich auf in seiner Sphäre liegende zuständigkeitsbegründende Vorgänge beruft.
    BGH
    15.01.2015