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Urteil Bestimmtheit von Sanierungsbeschlüssen
Schlagworte
Bestimmtheit von Sanierungsbeschlüssen
Leitsatz
Im Falle von Baumaßnahmen müssen die Wohnungseigentümer bei ihrer Beschlussfassung die wesentlichen Punkte, was genau gemacht und wie dies ausgeführt werden soll, selbst festlegen. Es ist unzulässig, die genaue Ausführung dem Verwalter oder sogar den später vor Ort zufällig anwesenden interessierten Wohnungseigentümern zu überlassen.
(Leitsatz der Redaktion)
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