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Urteil Kleinere Putzschäden und Graffiti noch kein „schlechter Instandhaltungszustand”
Schlagworte
Kleinere Putzschäden und Graffiti noch kein „schlechter Instandhaltungszustand”; Energieverbrauchskennwert und Endenergiebedarfskennwert
Leitsatz
Kleinere Putzschäden, Graffiti an der straßenseitigen Erdgeschossfassade und Abnutzungen im und am Gebäude stellen noch keinen „schlechten Instandhaltungszustand" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 dar.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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