Urteil Nachweis der Verwalterbestellung, Unterzeichnung der Versammlungsniederschrift durch einseitig bestellten Beirat unzureichend, WEG-Veräußerungszustimmung
Schlagworte
Nachweis der Verwalterbestellung, Unterzeichnung der Versammlungsniederschrift durch einseitig bestellten Beirat unzureichend, WEG-Veräußerungszustimmung
Leitsatz
Besteht der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft lediglich aus einer Person und hat das Grundbuchamt hiervon gesicherte Kenntnis, wird die Bestellung des Verwalters durch eine lediglich von dem Versammlungsleiter und dem Verwaltungsbeirat unterschriebene Niederschrift über den in der Versammlung gefassten Beschluss nicht geführt. Die Niederschrift muss durch einen weiteren Wohnungseigentümer unterschrieben werden.
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