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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 555)
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18 C 105/15 - Konkludent abgeschlossener Mietvertrag, Mieterwechsel durch schlüssiges HandelnLeitsatz: Wird dem Vermieter von einem Dritten per Fax das Angebot unterbreitet, an Stelle des bisherigen Mieters zu denselben Bedingungen in den Mietvertrag einzutreten, kommt mit dem Dritten ein Mietvertrag konkludent zustande, auch wenn der Vermieter auf das Angebot des Dritten schweigt, aber monatelang dessen Mietzinszahlungen entgegennimmt; der bisherige Mieter scheidet in diesem Fall aus dem Mietverhältnis aus. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln06.10.2015
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34 OWiE 221/13 - Gebührenschuld der Gemeinschaft?Leitsatz: Ohne besondere Verpflichtung im öffentlichen Recht kann die öffentliche Verwaltung für die den Wohnungseigentümern obliegenden Abgaben nicht unmittelbar die Gemeinschaft in Anspruch nehmen. (Leitsatz der Redaktion)AG Nauen29.01.2015
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474 C 19302/15 - Schwarzarbeit anstatt Miete und ungerechtfertigte Berei¬cherungLeitsatz: Bei der Vereinbarung „Schwarzarbeit für Miete“ kann sich der Entreicherte grundsätzlich auf die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung berufen. (Leitsatz der Redaktion)AG München21.10.2015
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15 C 85/15 - Kürzere Kündigungsfrist bei Vermietung und gleichzeitiger Erbringung von PflegeleistungenLeitsatz: Wenn der Vertrag über die Überlassung von Wohnraum zwar nicht rechtlich, jedoch tatsächlich vom Abschluss des Vertrages über die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen abhängig gemacht worden ist, kann das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz mit den dort vorgesehenen kurzen Kündigungsfristen anwendbar sein. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte16.12.2015
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14 C 49/15 - Kündigungsschutzklausel-Verordnung, Sperrfrist auch für Eigentumserwerb vor Inkrafttreten der VerordnungLeitsatz: Die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013, wonach der Erwerber einer Mietwohnung, an der Wohnungseigentum begründet wurde, zehn Jahre nach Veräußerung wegen Eigenbedarfs kündigen kann, ist auch auf Eigentumserwerb vor Inkrafttreten der Verordnung anzuwenden; darin liegt keine unzulässige Rückwirkung, da § 577a BGB als Ermächtigungsgrundlage für eine Sperrfristverordnung schon seit 2001 gültig war und der Erwerber einer umgewandelten Wohnung seitdem nicht darauf vertrauen durfte, ohne zeitliche Beschränkung kündigen zu dürfen. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte15.12.2015
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21 C 43/14 - Kleinere Putzschäden und Graffiti noch kein „schlechter Instandhaltungszustand”; Energieverbrauchskennwert und EndenergiebedarfskennwertLeitsatz: Kleinere Putzschäden, Graffiti an der straßenseitigen Erdgeschossfassade und Abnutzungen im und am Gebäude stellen noch keinen „schlechten Instandhaltungszustand" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 dar. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Mitte15.01.2015
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14 C 265/14 - Unrat vor dem Hauseingang; Mitmieter wirft Müll; Gefährdung durch herabfallende GegenständeLeitsatz: Wirft ein Mitmieter gefährliche oder ekelerregende Gegenstände (hier: Glasbehälter, Flaschen oder Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt) auf den Weg vor dem Hauseingang, kann dies eine Mietminderung um 5 % rechtfertigen.AG Mitte27.01.2015
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17 C 247/14 - Unsubstantiiertes Bestreiten der Betriebskostennachforderung; Aufrechnung gegen KautionsrückzahlungsanspruchLeitsatz: 1. Erhebt der Mieter gegen Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung nur pauschale und damit unbeachtliche Einwendungen, kann der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen. 2. Der Mieter hat keinen fälligen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer zukünftigen Betriebskostennachforderung geltend macht. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte21.01.2015
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7 C 43/14 - Graffiti an der Erdgeschossfassade kein Mangel und kein wohnwertminderndes Merkmal für Wohnung im 2. OG; Einhebelmischbatterie; ungepflegtes Treppenhaus; Putzschäden; FarbabplatzungenLeitsatz: 1. Bei Graffiti an der Erdgeschossfassade eines Wohnhauses handelt es sich nicht um einen Mangel der Mietsache (hier: Wohnung im 2. OG), wenn keine besondere Beschaffenheit der Fassade des Hauses vereinbart ist und es sich nicht um eine Luxusimmobilie bzw. eine solche handelt, die seitens des Mieters zu repräsentativen Zwecken angemietet worden ist. 2. Das wohnwerterhöhende Merkmal „Einhebelmischbatterie" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 liegt dann vor, wenn Einhebelmischbatterien zumindest an der überwiegenden Anzahl der Zapfstellen vorhanden sind (im Anschluss an LG Berlin, Urteil vom 25. November 2014, 67 S 365/14). 3. Ein älterer Farbanstrich, vereinzelte Putzschäden und kleinere Farbabplatzungen rechtfertigen nicht die Annahme eines ungepflegten Treppenhauses. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte04.02.2015
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5 C 443/14 - Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung, Frist für Einwendungen des MietersLeitsatz: 1. Der Formwirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung steht nicht entgegen, dass diese in zwei unterjährige Abrechnungszeiträume aufgeteilt wurde, für die jeweils zeitgleich Abrechnungen erstellt und übermittelt wurden.2. Die Wahrung der Abrechnungsfrist wird mit Übermittlung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eingehalten. Inhaltliche Fehler können auch noch nach Ablauf der Frist gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB korrigiert werden, dürfen jedoch nicht zu einem höheren Nachzahlungsbetrag führen, als ursprünglich aufgrund der rechtzeitigen, formell wirksamen Abrechnung errechnet wurde.3. Die Einwendungsfrist gem. § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB beginnt neu zu laufen, wenn der Vermieter die Abrechnung neu erstellt. Auch wenn die Korrekturen nicht sämtliche Teile der ursprünglichen Abrechnung betrafen, ist hinsichtlich der Einwendungsfrist nicht danach zu differenzieren, welche einzelnen Positionen verändert wurden.4. Bei einer Umstellung der Mietstruktur nach der Betriebskosten-Umlageverordnung können die Erdgeschossmieter an den Aufzugskosten beteiligt werden. Liegt den Aufzugskosten ein Vollwartungsvertrag zugrunde, kann im Wege der Schätzung ein Instandsetzungsabzug von 20 % ermittelt werden.5. Die anteiligen Stromkosten für die Heizungsanlage können geschätzt werden, wenn ein Zwischenzähler nicht vorhanden ist. Eine Schätzung in Höhe von 5 % der Brennstoffkosten ist nicht zu beanstanden.6. Aus der Dauerbeleuchtung des Treppenhauses allein ergibt sich kein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit, weil eine solche Dauerbeleuchtung für die Mieter des Hauses auch mit Vorteilen verbunden ist. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte09.06.2015