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Urteil Schwarzarbeit anstatt Miete und ungerechtfertigte Berei¬cherung
Schlagworte
Schwarzarbeit anstatt Miete und ungerechtfertigte Berei¬cherung
Leitsatz
Bei der Vereinbarung „Schwarzarbeit für Miete“ kann sich der Entreicherte grundsätzlich auf die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung berufen.
(Leitsatz der Redaktion)
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