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Suchergebnis Urteilssuche (481 - 490 von 555)
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XII ZR 74/14 - Verzugszinsen, Zinseszinsverbot, Schadensersatz aus verspäteter Zahlung von ZinsenLeitsatz: Von Zinsen sind - seien sie gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Zinsen - Verzugszinsen nicht zu entrichten. Ein Schaden, der aus der verspäteten Zahlung von Zinsen entsteht, muss von dem Gläubiger auch dann konkret dargelegt werden, wenn er nur den gesetzlichen Zins als Mindestschaden verlangt. (Leitsatz der Redaktion)BGH16.09.2015
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XII ZR 78/14 - Mietmangel durch Unterlassen von Maßnahmen zur Abwendung von Störungen (hier: Staubeinwirkung von Großbaustelle) durch Dritte, Schmutztunnel mit Filteranlagen, GehörsverstoßLeitsatz: Schlägt der Vermieter die von dem eine Großbaustelle betreibenden Unternehmen angebotene Maßnahme zum Schutz vor Staubeinwirkungen aus, kann er den dann eintretenden Mietmangel (Staubbelastung der Mieträume) zu vertreten haben; dann kommt ein Schadensersatzanspruch des Mieters aus § 280 Abs. 1 BGB und aus § 536 a Abs. 1 Alt. 2 BGB in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)BGH24.06.2015
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V ZR 244/14 - Aufnahme eines langfristigen hohen Kredits als ordnungsgemäße Verwaltung, Voraussetzungen der Kreditaufnahme durch WEGLeitsatz: a) Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. b) Voraussetzung ist allerdings, dass das Risiko einer Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung erörtert wurde; dies muss aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung hervorgehen. c) Ob ein Beschluss über eine Kreditaufnahme sich im Übrigen in den Grenzen des den Wohnungseigentümern zustehenden Gestaltungsermessens hält, kann nicht generell, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der allseitigen Interessen bestimmt werden.BGH25.09.2015
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V ZR 133/14 - Lange Verjährungsfrist für Mängel aufgrund kraft Gesetzes entstandener GrundstücksbelastungenLeitsatz: a) Ansprüche nach §§ 440, 326 BGB a. F. wegen Rechtsmängeln der verkauften Sache verjähren nach dem 1. Januar 2002 gemäß § 438 Abs. 1 und 2 BGB. b) Die Verjährungsfrist von 30 Jahren gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BGB gilt entsprechend, wenn der Rechtsmangel in einem sonstigen dinglichen Recht besteht, das ohne Eintragung in das Grundbuch entstanden und (vorübergehend) gegen einen gutgläubig lastenfreien Erwerb geschützt ist.BGH27.02.2015
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IX ZR 115/15 - Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage nach Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs ohne Zinsen und KostenLeitsatz: Der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs. Die titulierten Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht. Das gilt auch dann, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage nicht nur gegen die Vollstreckung aus einem Urteil, sondern auch gegen die Vollstreckung aus einem in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet.BGH22.10.2015
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V ZB 67/14 - Fristfreie und wertunabhängige Notarbeschwerde, Verweigerung der Urkunds- oder sonstiger AmtstätigkeitLeitsatz: Die Beschwerde gegen die Verweigerung der Urkunds- oder sonstigen Amtstätigkeit des Notars ist weder von einer Beschwerdefrist noch von der Überschreitung eines Beschwerdewerts von 600 € abhängig.BGH01.10.2015
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VIII ZR 247/14 - Vorzeitige Entlassung aus längerfristigem Mietverhältnis gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters, Aufklärung über Bonität des Nachmieters ausschließlich Sache des ausscheidenden Mieters, KündigungsausschlussLeitsatz: Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können.BGH07.10.2015
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VIII ZR 300/14 - Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe der vom WEG-Verwalter vereinnahmten Mietkaution für eine vermietete EigentumswohnungLeitsatz: Hat der Mieter einer Eigentumswohnung die Mietkaution nicht an den Vermieter, sondern an den Verwalter des Wohnungseigentums entrichtet, ist der Zwangsverwalter der Wohnung, dem nach § 152 Abs. 1 ZVG die Aufgabe obliegt, das Objekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu verwalten, berechtigt, die Überlassung der Mietkaution direkt von dem Verwalter des Wohnungseigentums zu fordern (Fortführung und Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 11/03, NJW 2003, 3342; vom 9. März 2005 - VIII ZR 330/03, NZM 2005, 596).BGH23.09.2015
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II ZR 403/13 - Gesellschaftsverbindlichkeiten, TreugeberkommanditistenLeitsatz: a) Tilgen Treugeberkommanditisten ohne Verpflichtung im Innenverhältnis zur Gesellschaft Gesellschaftsverbindlichkeiten, können sie von der Gesellschaft jedenfalls dann nach § 110 HGB Aufwendungsersatz verlangen, wenn sie im Innenverhältnis zur Gesellschaft, den anderen Treugebern und Gesellschaftern eine einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung haben. b) Leistet ihnen die Gesellschaft keinen Aufwendungsersatz, können Treugeberkommanditisten, die im Rahmen eines Sanierungskonzepts Verbindlichkeiten der Gesellschaft getilgt haben, von Mit-Treugebern, soweit diese für die getilgten Gesellschaftsverbindlichkeiten (mittelbar) hafteten und sich nicht durch Tilgungszahlungen an der Sanierung beteiligt haben, entsprechend § 426 Abs. 1 BGB einen deren Beteiligung an der Gesellschaft entsprechenden anteiligen Ausgleich verlangen. Den Mit-Treugebern ist es nach § 242 BGB verwehrt, sich gegenüber den zahlenden Treugeberkommanditisten darauf zu berufen, dass sie lediglich mittel- bare Gesellschafter sind und deshalb im Außenverhältnis nicht (unmittelbar) haften.BGH29.09.2015
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V ZB 78/14 - Grenze für die zulässige Berufung, Entnahme von Sachverständigenkosten aus der InstandhaltungsrücklageLeitsatz: Nur die nach der persönlichen wirtschaftlichen Belastung des Anfechtungsklägers zu bemessende Beschwer ist für das Erreichen der 600 € übersteigenden Berufungssumme maßgebend. (Leitsatz der Redaktion)BGH11.06.2015