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Urteil Fristfreie und wertunabhängige Notarbeschwerde, Verweigerung der Urkunds- oder sonstiger Amtstätigkeit
Schlagworte
Fristfreie und wertunabhängige Notarbeschwerde, Verweigerung der Urkunds- oder sonstiger Amtstätigkeit
Leitsatz
Die Beschwerde gegen die Verweigerung der Urkunds- oder sonstigen Amtstätigkeit des Notars ist weder von einer Beschwerdefrist noch von der Überschreitung eines Beschwerdewerts von 600 € abhängig.
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