Urteil Ausschlussfrist für Eigentumserwerb des Bucheigentümers
Schlagworte
Ausschlussfrist für Eigentumserwerb des Bucheigentümers; Grundbuchberichtigungsanspruch; rechtzeitige Klageerhebung; Rückwirkung der Zustellung; Ablauf der Ausschlussfrist bei Restitutionsverfahren durch Eigentumsprätendenten; Klageerhebung bei unzuständigem Gericht
Leitsätze
a) Die Ausschlussfrist nach Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB wird auch durch die Anrufung eines unzuständigen Gerichts gewahrt, wenn die Zustellung der Klage demnächst erfolgt.
b) Die Wirkungen des Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB treten jedenfalls dann erst nach Ablauf eines Monats nach Beendigung eines am 24. Juli 1997 anhängigen Restitutionsverfahrens nach dem Vermögensgesetz ein, wenn dieses durch den Eigentumsprätendenten eingeleitet worden ist. Ob es von ihm selbst, einem Verfahrensstandschafter oder einem Zessionar fortgesetzt worden ist, ist unerheblich.
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