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Urteil Kosten des selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten
Schlagworte
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten
Leitsatz
Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens können als Gerichtskosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens (hier: Feststellungsklage, dass der Beklagte zur Beseitigung der Mängel verpflichtet war) festgesetzt werden, wenn beide Verfahren in der Sache denselben Gegenstand betreffen. Der Rechtsschutzversicherer des Antragstellers kann dieses Verfahren in Prozessstandschaft für den Antragsteller/Gläubiger durchführen.
(Leitsatz der Redaktion)
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