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  1. 29 W 2008/13 - Unlauterer Wettbewerb
    Leitsatz: Ein Unternehmen handelt nicht wettbewerbswidrig mit der Aussage, eine Trinkwasseranalyse werde kostengünstig erstellt, wenn mit der Untersuchung zwar ein nicht zugelassenes Unternehmen beauftragt wird, dieses aber als Erfüllungsgehilfe eine zugelassene Untersuchungsstelle mit der Durchführung der Untersuchungen betraut. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG München
    18.11.2013
  2. IX ZR 204/11 - Versteigerung gepfändeter Gegenstände, Anspruch des Vollstreckungsschuldners, Eingriffskondiktion
    Leitsatz: Versteigert ein Dritter auf Anordnung des Vollstreckungsgerichts und im Auftrag des Gerichtsvollziehers gepfändete Gegenstände, kann wegen des einbehaltenen Erlöses ein Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Dritten aus Eingriffskondiktion bestehen.
    BGH
    16.05.2013
  3. VII ZR 116/12 - Werklohn, Wucher, Missverhältnis Vergütung zur Bauleistung, sittlich verwerfbares Gewinnstreben des Auftragnehmers
    Leitsatz: a) Steht die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung für Mehrmengen oder geänderte Leistungen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.b) Beträgt die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung das 22-fache des üblichen Preises, kann ein auffälliges Missverhältnis vorliegen. Ein auffälliges Missverhältnis ist nur dann wucherähnlich, wenn der aufgrund dieses auffälligen Missverhältnisses über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann. Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.c) Hat der Auftragnehmer diese Vermutung durch den Nachweis entkräftet, ihm sei bei der Preisbildung zu seinen Gunsten ein Berechnungsfehler unterlaufen, so verstößt es gegen Treu und Glauben und stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn er den hierauf beruhenden, in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung stehenden Preis für Mehrmengen oder geänderte Leistungen verlangt. d) Vorbehaltlich anderer Anhaltspunkte zum mutmaßlichen Parteiwillen ist in diesen Fällen entsprechend § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung geschuldet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 68/10, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
    BGH
    14.03.2013
  4. VII ZR 155/11 - Zustellung eines Mahnbescheides, Hemmung der Verjährung, Werklohnanspruch
    Leitsatz: a) Wird ein einheitlicher Anspruch geltend gemacht, der sich aus mehreren Rechnungsposten zusammensetzt, hemmt die Zustellung eines Mahnbescheides die Verjährung, auch wenn die Rechnungsposten im Mahnbescheid nicht aufgeschlüsselt werden. Die entsprechend notwendige Substantiierung kann im Laufe des Rechtsstreits beim Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 183/00, BauR 2002, 469, 470 = NZBau 2002, 155). b) Ein einheitlicher, aus mehreren Rechnungsposten bestehender Werklohnanspruch ist anzunehmen, wenn alle erbrachten Leistungen mit dem zu Beginn der Zusammenarbeit von Besteller und Unternehmer bestimmten Leistungsziel in Zusammenhang stehen. In diesem Fall ist es unerheblich, ob der Besteller bereits zu Beginn der Arbeiten die Gewerke vollständig und abschließend beschreibt oder die Parteien sich darüber einig sind, dass die auszuführenden Gewerke im Zuge der Zusammenarbeit konkretisiert werden.
    BGH
    10.10.2013
  5. XII ZR 159/12 - Bedarfsdeckungsgeschäft, Energielieferungsvertrag
    Leitsatz: a) Die im Rahmen eines Bedarfsdeckungsgeschäftes nach § 1357 Abs. 1 BGB wirksam begründete Mitverpflichtung eines Ehegatten aus einem von dem anderen Ehegatten vor der Trennung abgeschlossenen Energielieferungsvertrag für die Ehewohnung endet nicht ohne weiteres schon mit der Trennung oder mit dem Auszug des mitverpflichteten Ehegatten aus der Ehewohnung; dies gilt auch für die nach Trennung oder Auszug verbrauchte Energie. b) Wird die Revision durch das Berufungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und ergeben sich tatsächlich keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürfen, kommt es für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an.
    BGH
    24.04.2013
  6. 6 U 95/12 - Mitverschulden des gestürzten Passanten bei nicht gestreutem Gehweg: Räumpflicht, Streupflicht, Winterdienst
    Leitsatz: 1. Kommt ein Fußgänger auf einem nicht geräumten und nicht gestreuten Gehweg infolge Eisglätte zu Fall, steht damit nicht im Wege eines Anscheinsbeweises fest, dass er den ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Selbst wenn ihm als Anlieger der Zustand des Gehweges bekannt war, folgt daraus noch nicht, dass er zwingend mit dem Vorhandensein von Eisflächen infolge der Unebenheit des Gehweges hätte rechnen müssen. 2. Ein Mitverschulden kann anzunehmen sein, wenn dem Geschädigten eine gefahrlose Alternative zur Verfügung stand oder kein besonderer Anlass für das Betreten des Gehweges bestand und der Geschädigte ohne besondere Not in Kenntnis einer möglichen Glätte den Gehweg betreten hat. Hierzu müssen konkrete Feststellungen getroffen werden; der pauschale Vorwurf, der Geschädigte hätte keine ausreichenden Vorkehrungen zur Beherrschung der Gefahr getroffen, reicht nicht aus. 3. Bei einer distalen dislozierten Unterarmfraktur rechts, einer distalen dislozierten Humerusfraktur rechts sowie einer distalen dislozierten Radiusfraktur links, insgesamt vier stationären Operationen sowie weiteren zwei ambulanten Operationen, einer stationären Behandlung von 35 Tagen und einer als Dauerschaden verbleibenden erheblichen Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Armes sowie Taubheitsgefühlen im Unterarm und in der Hand, im Körper verbleibenden Metallteilen und Narben am rechten Arm und den Handgelenken ist ein Schmerzensgeld von 20.000 € angemessen.
    OLG Brandenburg
    23.07.2013
  7. 2 Ws (Reha) 17/13 - Einweisung in Spezialheim, sachfremder Zweck, Fehlen aufnahmebereiter Dritter
    Leitsatz: Der Beschluss, einen Jugendlichen in einen Jugendwerkhof einzuweisen, kann sachfremden Zwecken i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gedient haben, wenn nicht berücksichtigt wurde, dass vorrangig aufnahmebereite Dritte (hier: die leibliche Mutter) als Erziehungsberechtigte zur Verfügung gestanden hätten. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    28.05.2013
  8. 2 Ws 286-287/13 REHA - Keine strafrechtliche Rehabilitierung für Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher oder besatzungsrechtlicher Grundlage
    Leitsatz: 1. Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher oder besatzungsrechtlicher Grundlage sind der strafrechtlichen Rehabilitierung nicht zugänglich. Erforderlich ist vielmehr ein inhaltlicher oder thematischer Zusammenhang mit dem Vorwurf einer nach dem Recht der DDR oder ihrer Rechtspraxis strafbaren Handlung.2. Eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG ist generell nur dann möglich, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung - wenn auch außerhalb eines Strafverfahrens - für ein missbilligtes Verhalten angesehen worden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    31.07.2013
  9. 1 W 86/13 - Eintragung eines Amtswiderspruchs, Eigentümerwechsel
    Leitsatz: Wird bei einer durch vollmachtlose Vertreter erklärten Auflassung die Rückwirkung der erforderlichen Genehmigungen ausgeschlossen, fällt der Zeitpunkt der Einigung und derjenige, zu dem die darauf gerichteten Erklärungen wirksam werden auseinander. Es kann offenbleiben, ob die Auflassung deshalb unwirksam ist. Die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist nicht veranlasst, wenn die Auslegung des Grundbuchamts bei Eintragung eines Eigentümerwechsels, der Ausschluss der Rückwirkung erforderlicher Genehmigungen beziehe sich nicht auf die mit dem schuldrechtlichen Vertrag zugleich beurkundete Auflassung, rechtlich vertretbar ist.
    KG
    30.05.2013
  10. 63 S 35/13 - Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung, vertragstreues Zahlungsverhalten nach Kündigungsausspruch
    Leitsatz: Ein nachträgliches - vertragstreues - Verhalten des Mieters (hier: pünktliche Mietzahlung) ist nur im Rahmen des Verschuldens bei einer ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs, nicht aber bei der fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung zu beachten. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    11.06.2013