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Urteil Unlauterer Wettbewerb
Schlagworte
Unlauterer Wettbewerb
Leitsatz
Ein Unternehmen handelt nicht wettbewerbswidrig mit der Aussage, eine Trinkwasseranalyse werde kostengünstig erstellt, wenn mit der Untersuchung zwar ein nicht zugelassenes Unternehmen beauftragt wird, dieses aber als Erfüllungsgehilfe eine zugelassene Untersuchungsstelle mit der Durchführung der Untersuchungen betraut.
(Leitsatz der Redaktion)
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