Urteil Eintragung eines Amtswiderspruchs, Eigentümerwechsel
Schlagworte
Eintragung eines Amtswiderspruchs, Eigentümerwechsel
Leitsätze
Wird bei einer durch vollmachtlose Vertreter erklärten Auflassung die Rückwirkung der erforderlichen Genehmigungen ausgeschlossen, fällt der Zeitpunkt der Einigung und derjenige, zu dem die darauf gerichteten Erklärungen wirksam werden auseinander. Es kann offenbleiben, ob die Auflassung deshalb unwirksam ist.
Die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist nicht veranlasst, wenn die Auslegung des Grundbuchamts bei Eintragung eines Eigentümerwechsels, der Ausschluss der Rückwirkung erforderlicher Genehmigungen beziehe sich nicht auf die mit dem schuldrechtlichen Vertrag zugleich beurkundete Auflassung, rechtlich vertretbar ist.
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