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Urteil Versteigerung gepfändeter Gegenstände, Anspruch des Vollstreckungsschuldners, Eingriffskondiktion
Schlagworte
Versteigerung gepfändeter Gegenstände, Anspruch des Vollstreckungsschuldners, Eingriffskondiktion
Leitsatz
Versteigert ein Dritter auf Anordnung des Vollstreckungsgerichts und im Auftrag des Gerichtsvollziehers gepfändete Gegenstände, kann wegen des einbehaltenen Erlöses ein Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Dritten aus Eingriffskondiktion bestehen.
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