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  1. V ZR 141/12 - Bereicherungsanspruch des Grundstückseigentümers bei Ablösung der eine fremde Schuld sichernden Zwangssicherungshypothek; Wirkung der Verjährung; Abwendung der Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsgegenklage
    Leitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer, der zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung eine auf seinem Grundstück lastende, eine fremde Schuld sichernde Zwangssicherungshypothek ablöst, kann seine Leistung von dem Gläubiger im Wege einer Bereicherungsklage nur insoweit zurückverlangen, als der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Ablösung mit der Vollstreckungsgegenklage selbst Einwendungen gegen den gesicherten Anspruch hätte vorbringen können (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828). 2. Der Rückforderungsanspruch gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht durch § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen. 3. Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt nur dann vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (Leitsätze zu 2 und 3 der Redaktion)
    BGH
    05.07.2013
  2. VII ZR 2/13 - Erstattungsanspruch des Bauherrn gegen Unternehmer für versehentlich gezahlte Bauabzugsteuer
    Leitsatz: a) Zahlt der Besteller nach versehentlich vollständiger Zahlung des Werklohns an den Unternehmer die Bauabzugsteuer an das Finanzamt, trifft den Unternehmer eine aus dem Vertragsverhältnis resultierende Nebenpflicht, diesen Betrag an den Besteller zu erstatten. b) Der Unternehmer kann wegen seines nach § 48 a Abs. 2 EStG gegebenen, fälligen Anspruchs auf ordnungsgemäße Abrechnung und damit auf Vorlage der unterschriebenen dritten Ausfertigung über den Steuerabzug bei Bauleistungen gegen einen solchen Erstattungsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB geltend machen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    26.09.2013
  3. VII ZR 68/10 - Sittenwidriger, achtfach überhöhter Nachtragspreis; Nachtragsleistung; Nachträge; VOB-Vertrag; Werkvertrag; Bauvertrag; Wucher; Missverhältnis; üblicher Preis; Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Steht die nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu bestimmende Vergütung für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zu diesen Leistungen, kann die der Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein. 2. Beträgt die nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu bestimmende Vergütung nahezu das Achtfache des ortsüblichen und angemessenen Preises, kann ein auffälliges Missverhältnis vorliegen. Ein auffälliges Missverhältnis ist nur dann wucherähnlich, wenn der aufgrund dieses auffälligen Missverhältnisses über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann. Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers. 3. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Vergütung tritt die Vereinbarung, die Leistungen nach dem üblichen Preis zu vergüten (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213).
    BGH
    07.03.2013
  4. 5 C 324/13 - Versorgungssperre durch Vermieter bei Mietrückständen auch bei ungekündigtem Wohnraummietverhältnis
    Leitsatz: 1. Eine Versorgungssperre durch den Vermieter ist mangels der Anwendbarkeit von Besitzschutzvorschriften auch im Rahmen eines ungekündigten Wohnraummietverhältnisses nach vertragsrechtlichen Regelungen gemäß § 273 BGB zulässig (Fortführung von BGH, GE 2009, 775 = WuM 2009, 469). 2. Ein Verfügungsgrund für den Erlass einer auf Wiederaufnahme von Versorgungsleistungen gerichteten einstweiligen Verfügung zugunsten der Mieter besteht nicht, soweit diese die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nach § 273 Abs. 3 BGB durch Sicherheitsleistung abwenden können.
    AG Ludwigslust
    31.05.2013
  5. IX ZR 62/12 - Vorausabtretung und Insolvenzeröffnung; Vorausverfügung; Mietforderungen; Miete; Pacht
    Leitsatz: Nach Ablauf der in § 110 Abs. 1 InsO genannten Frist kann sich die Unwirksamkeit einer Vorausverfügung allein aus den allgemeinen Vorschriften ergeben.
    BGH
    25.04.2013
  6. V ZB 83/12 - Rechtshängigkeitsvermerk im Grundbuch; einstweilige Verfügung; Rechtskrafterstreckung; Widerspruchsverfahren; fehlende Bewilligung des Berechtigten; Grundbucheintragung ohne Bewilligung
    Leitsatz: Die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks in das Grundbuch kann bei fehlender Bewilligung des Buchberechtigten in entsprechender Anwendung von § 899 Abs. 2 BGB (i.V.m. §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO) nur im Wege der einstweiligen Verfügung erzwungen werden.
    BGH
    07.03.2013
  7. V ZR 161/12 - Stillschweigende Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts; dingliches Vorkaufsrecht
    Leitsatz: Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ist neben der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts dann als zusätzlich vereinbart anzusehen, wenn die Vorkaufsberechtigung bereits vom Vertragsschluss an und unabhängig von der Eintragung des Vorkaufsrechts im Grundbuch bestehen soll.
    BGH
    22.11.2013
  8. 6 U 132/11 - Notarhaftung; Immobilienkauf; Amtspflichtverpflichtung; Untersuchungspflicht; Treuhandauftrag; Schadensersatz; Schrottimmobilien; unerlaubtes oder unredliches Zusammenwirken des Notars mit dem Verkäufer zu Lasten der finanzierenden Bank; wahrheitsgemäße Bezeugung; Vermeidung falschen Anscheins
    Leitsatz: 1. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er den Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung vollzieht und den Treuhandauftrag der teilfinanzierenden Bank ausführt, ohne diese darüber zu unterrichten, dass die Verkäuferin selbst eine Einzahlung in Höhe des nicht finanzierten Kaufpreisteils auf das Notaranderkonto eingezahlt hat. In einem solchen Fall liegen hinreichende Anhaltspunkte für ihn vor, dass er an der Erreichung unerlaubter oder unredlicher Zwecke zulasten der Bank mitwirken würde. Die Auszahlung der hinterlegten Summe an die Verkäuferin stellt eine Verletzung der Treuhandauflage dar, da die Voraussetzung der vollständigen Hinterlegung des Kaufpreises nicht erfüllt ist. 2. Mit der Erteilung einer Bestätigung über den Eingang eines „Teilkaufpreises" auf dem Notaranderkonto verletzt er außerdem seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Bezeugung und zur Vermeidung eines falschen Anscheins.
    KG
    12.04.2013
  9. 12 W 1484/13 - Anspruch des Mitglieds einer Genossenschaft auf Abschrift der Versammlungsniederschrift
    Leitsatz: Das in § 47 Abs. 4 Satz 2 GenG statuierte Recht eines Mitglieds einer Genossenschaft, auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung (§ 43 a Abs. 1 Satz 1 GenG) zur Verfügung gestellt zu bekommen, setzt - auch bei länger zurückliegenden Vertreterversammlungen - kein besonderes Rechtsschutzinteresse voraus.
    OLG Nürnberg
    06.11.2013
  10. 3 U 158/06 - Betriebskostenumlage; Wirtschaftlichkeitsgebot; Darlegungslast des Mieters für Verstoß; Verwaltungskosten; Anforderung an Vergleichbarkeit von Objekten bei Darlegung überhöhter Kosten; Regionalitätsbezug
    Leitsatz: Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet den Vermieter, im Rahmen seines Ermessensspielraums wirtschaftlich vorzugehen und bei allen betriebskostenrelevanten Entscheidungen auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten; darüber hinausgehende Kosten sind nicht umlegbar. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Rostock
    17.10.2013