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Urteil Betriebskostenumlage
Schlagworte
Betriebskostenumlage; Wirtschaftlichkeitsgebot; Darlegungslast des Mieters für Verstoß; Verwaltungskosten; Anforderung an Vergleichbarkeit von Objekten bei Darlegung überhöhter Kosten; Regionalitätsbezug
Leitsatz
Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet den Vermieter, im Rahmen seines Ermessensspielraums wirtschaftlich vorzugehen und bei allen betriebskostenrelevanten Entscheidungen auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten; darüber hinausgehende Kosten sind nicht umlegbar.
(Leitsatz der Redaktion)
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