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  1. 218 C 152/13 - Keine Eigenbedarfskündigung für Wohnung im ersten Stock bei leer stehender Wohnung im zweiten Stock; Unerheblichkeit der Gehbehinderung bei Vorhandensein eines Aufzugs
    Leitsatz: 1. Ein Räumungsverlangen nach einer Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung im ersten Stock ist rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter eine vergleichbare Wohnung im zweiten Stock zur Verfügung steht, so dass die Wohnung des Mieters nicht mehr im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB benötigt wird. 2. Auf eine Gehbehinderung des Angehörigen kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn im Haus ein Fahrstuhl vorhanden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    26.09.2013
  2. 239 C 227/12 - Betriebskostenabrechnung bei Mischobjekten mit Wohn- und Gewerberaum; Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit; Vorwegabzug für Gewerberaum; Darlegungs- und Beweislast für Heizkosten bei Funkablesung
    Leitsatz: 1. Sofern vertragliche Abreden dem nicht entgegen stehen, ist auch der Vermieter von Mischobjekten mit Wohn- und Gewerberaum bei der Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten regelmäßig berechtigt, mehrere von ihm verwaltete und zusammenhängende Gebäude zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Dies gilt auch dann, wenn nur hinsichtlich einzelner Betriebskosten ein unabweisbares technisches Bedürfnis für eine gebäudeübergreifende Abrechnung besteht. 2. Ist der - wegen deutlicher Mehrbelastung der Wohnungsmieter - notwendige Vorwegabzug für die Gewerberäume (hier: Altenheim) unterblieben, ist die Betriebskostenabrechnung für das Mischobjekt materiell unwirksam. 3. Bestreitet der Wohnungsmieter die über Funk abgelesenen Verbrauchswerte für Heiz- und Warmwasserkosten, hat der Vermieter die Richtigkeit darzulegen und zu beweisen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    30.05.2013
  3. 73 C 72/13 - Bauliche Veränderung; Kostenfreistellung
    Leitsatz: Der Beschluss über die Ersetzung eines Rundholzzaunes durch Halbrundhölzer ist wegen der optischen Beeinträchtigung erfolgreich anfechtbar. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    03.10.2013
  4. 202 C 180/13 - Minderungsanspruch wegen Baulärms; „Baulückenrechtsprechung“; vorhersehbarer Baulärm; Anhaltspunkte für künftige Bebauung
    Leitsatz: Ein Mietmangel wegen Baulärms im Umfeld der Wohnung liegt nicht vor, wenn (konkrete) Anhaltspunkte für eine künftige Bebauung bei Abschluss des Mietvertrages vorlagen. Anhaltspunkt dafür kann sein, dass eine Teilfläche eines gegenüberliegenden Grundstücks lediglich mit Parkplätzen bebaut ist, so dass von der Lebenserfahrung her davon ausgegangen werden kann, dass anstelle der Parkplätze ein Gebäude errichtet wird. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    17.10.2013
  5. 229 C 91/13 - Inhaltliche Anforderungen an Zustimmungsklage für behindertengerechten Umbau; präzise Angabe von Art, Umfang, Beginn und Dauer der baulichen Maßnahmen
    Leitsatz: Ein Klageantrag des Mieters auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen für eine behindertengerechte Nutzung muss die Maßnahmen präzise bezeichnen; Art und Umfang sowie der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme müssen benannt sein. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    24.09.2013
  6. 234 C 273/12 - Repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses als wohnwerterhöhendes Merkmal für Wohnung im Seitenflügel; Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe
    Leitsatz: Ein repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses ist als wohnwerterhöhendes Merkmal bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung im Seitenflügel jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Seitenflügel auch über den repräsentativen Eingangsbereich des Vorderhauses zu erreichen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    14.03.2013
  7. 211 C 567/12 - Wohnwerterhöhendes Merkmal „bevorzugte Citylage”
    Leitsatz: 1. Für eine Wohnung in der Goethestraße in Berlin-Charlottenburg trifft das werterhöhende Merkmal „bevorzugte Citylage" im Sinne des Berliner Mietspiegels zu. 2. Ist der Keller durchfeuchtet, weil immer wieder Grundwasser aufsteigt, beruht dies nicht auf mangelnder Instandhaltung und ist nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    17.10.2013
  8. 216 C 7/13 - 70 % Minderung bei Ausfall der Heizungsanlage während der Heizperiode; Heizungsausfall
    Leitsatz: Der Ausfall der Zentralheizungsanlage während der Heizperiode rechtfertigt eine Minderung i.H.v. 70 %. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    07.06.2013
  9. 73 C 60/13 - Modernisierende Instandsetzung; Modernisierung; ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme; Stilllegung von Gassteigesträngen; Umstellung auf Strom; Kostenübernahme für neuen Küchenherd; Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten; keine Verwalterentscheidung über Angebote; Höhe der Instandhaltungsrücklage
    Leitsatz: 1. Die Stilllegung von Gassteigesträngen zur Umstellung auf Elektrostrom ist weder eine Maßnahme modernisierender Instandsetzung noch überhaupt eine Modernisierung. 2. Die Übernahme von Kosten in Höhe von 750 € für die Installation eines Elektroherdes pro Wohnung für anschlusswillige Wohnungseigentümer widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil damit Sondereigentum bezahlt werden soll. 3. Bei der Beschlussfassung über die Vergabe größerer Werkaufträge müssen mindestens drei Vergleichsangebote vorgelegt werden; Einholung und Entscheidung über die wirtschaftlichste Variante dürfen nicht dem Verwalter überlassen werden. 4. Bei der Festlegung der Höhe der Instandhaltungsrücklage haben die Wohnungseigentümer einen erheblichen Ermessensspielraum. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    29.11.2013
  10. 148 C 5353/13 - Mietminderungen bei Legionellenbefall
    Leitsatz: 1. Ein Mietobjekt ist auch dann mangelhaft, wenn es nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung genutzt werden kann. 2. Ein Mangel bei einer von der Mietsache ausgehenden Gesundheitsgefährdung ist erst ab Bekanntwerden der Gefahr durch die Vertragsparteien anzunehmen. 3. Eine deutlich höhere Legionellenkonzentration im Trinkwasser als nach der Trinkwasserverordnung festgelegt (14.000 KBE/100 ml statt 100 KB/ml) rechtfertigt eine Mietminderung von 25 %.
    AG Dresden
    11.11.2013