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Urteil 70 % Minderung bei Ausfall der Heizungsanlage während der Heizperiode
Schlagworte
70 % Minderung bei Ausfall der Heizungsanlage während der Heizperiode; Heizungsausfall
Leitsatz
Der Ausfall der Zentralheizungsanlage während der Heizperiode rechtfertigt eine Minderung i.H.v. 70 %.
(Leitsatz der Redaktion)
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