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I-24 U 115/12 - Wirtschaftlichkeitsgrundsatz bei Betriebskosten im Gewerbemietverhältnis; Darlegungs- und Beweislast; angemessener Hauswartlohn; Stundenlohn; unnötige Beschäftigung eines Vollhauswarts; Vorlage von StundenlistenLeitsatz: An dem auch für Betriebskosten in Gewerbemietverhältnissen geltenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist nicht nur die Höhe des an einen Hauswart/Hausmeister gezahlten Entgelts zu messen, sondern auch der erforderliche Umfang seiner Tätigkeit. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf19.03.2013
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I-12 U 55/12 - Verwalterhaftung für schuldhafte MieterauswahlLeitsatz: Eine Haftung des Verwalters scheidet dann aus, wenn der Vermieter dem Abschluss des Mietvertrages trotz fehlender Mieterunterlagen nicht widerspricht. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf14.03.2013
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I-24 U 157/12 - Verletzung der Konkurrenzschutzverpflichtung; KampfkunstschuleLeitsatz: 1. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender Grund kann sich daraus ergeben, dass dem Mieter eines Gewerberaums der vertraglich gewährleistete Konkurrenzschutz verweigert wird. 2. Der Vermieter verletzt gegenüber einem Mieter, der vertragsgemäß eine Kampfkunstschule betreibt, den versprochenen Konkurrenzschutz, wenn er im gleichen Objekt Räume an einen Dritten vermietet, der gleiche Dienstleistungen - also die Unterrichtung in Kampfkünsten - anbietet.OLG Düsseldorf19.02.2013
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I-10 U 68/12 - Kündigungsfolgeschaden bei grundloser Kündigung; Ersatz für Umzugskosten; Verjährung des Kündigungsfolgeschadens; Schadensminderung durch Abwehr der KündigungLeitsatz: 1. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis schuldhaft ohne Grund, so ist er dem Mieter aus § 280 Abs. 1 BGB Ersatz des Kündigungsfolgeschadens verpflichtet; dies gilt bei der Wohn- und Gewerberaummiete sowie bei fristgebundener und fristgemäßer Kündigung gleichermaßen. 2. Auf einen schuldausschließenden Rechtsirrtum kann sich ein Vermieter - zumal als Immobiliengesellschaft mit eigener Rechtsabteilung - nur in besonderen Ausnahmefällen berufen. 3. Die Befolgung einer rechtsunwirksamen Kündigung ist Tatbestandsvoraussetzung der Vermieterhaftung aus § 280 Abs. 1 BGB; sie kann nicht gleichzeitig dazu herhalten, den Ersatzanspruch unter Kausalitätsgesichtspunkten zu leugnen. 4. Der Mieter ist gemäß § 249 BGB nach der Differenzhypothese so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn das in der rechtswidrigen Kündigung liegende schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. 5. Die mit dem Umzug und der Einrichtung der neuen Geschäftsräume verbundenen Kosten wären ohne das schädigende Ereignis nicht entstanden und sind deshalb uneingeschränkt zu ersetzen. 6. Zur Frage, ob der Mieter in besonderen Ausnahmefällen verpflichtet sein kann, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen und auf diese Weise der Entstehung eines Schadens entgegenzuwirken. 7. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen unberechtigter fristloser Kündigung des Vermieters unterliegen nicht der Verjährung nach § 548 Abs. 2 BGB.OLG Düsseldorf11.04.2013
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I-10 U 72/12 - Endrenovierungspauschale; Schadensersatz für Reinigung verschmutzter Möbel und Gardinen; Inventarbeschädigung; Inventarverlust; verspätete Schlüsselrückgabe; Vorenthaltung der Mietsache; keine Fristsetzung für Ansprüche wegen Beschädigung der MietsacheLeitsatz: 1. Haben die Parteien in einem „TENANCY AGREEMENT FOR CORPORATE HOUSING" eine Endrenovierungspauschale („costs for the final cleaning") vereinbart, sind damit auch Schadensersatzansprüche des Vermieters für die Reinigung verschmutzter Möbelgegenstände (hier: Baumwollgardine; Stuhlpolster; Sofatisch) abgegolten. 2. Eigentumsbeschädigungen und das Abhandenkommen von Inventargegenständen übersteigen die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs. 3. Begehrt der Vermieter Schadensersatz wegen Beschädigung oder Abhandenkommen von Einrichtungsgegenständen, bedarf es keiner Fristsetzung nach § 281 BGB. 4. Zur Frage, wann in der verspäteten Rückgabe eines Wohnungs- und eines Haustürschlüssels ausnahmsweise keine Vorenthaltung i.S.d. § 546 a Abs. 1 BGB liegen kann.OLG Düsseldorf28.03.2013
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I-10 U 114/12 - Formularklauseln im gewerblichen Mietvertrag; Auslegung eines Kündigungsschreibens, das nicht direkt an den Mieter adressiert ist; Umlage der Aufzugskosten auch auf Erdgeschoss-MieterLeitsatz: 1. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag „Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, dass der Anspruch unbestritten bzw. rechtkräftig festgestellt ist" ist wirksam. 2. Zur Auslegung eines Kündigungsschreibens, dass nicht an den Mieter, sondern an die von ihm geführte GmbH „zu seinen Händen" adressiert ist. 3. Der Vermieter muss sich Äußerungen des Hausmeisters grundsätzlich nicht zurechnen lassen. 4. Der Mieter eines im Erdgeschoss des Hauses gelegenen Ladenlokals wird durch die formularmäßige Umlage der Aufzugskosten nicht unangemessen benachteiligt.OLG Düsseldorf25.07.2013
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I-10 U 121/13 - Abgrenzung von Boardingshouse und Beherbergungsbetrieb, vertragsgemäßer ZustandLeitsatz: 1. Zur Abgrenzung von Boardinghouse und Beherbergungsbetrieb 2. Die bloße Bezeichnung des Mietobjekts im Mietvertrag als Boardinghouse verpflichtet den Vermieter nicht, ein Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, das auch ohne Weiteres als Beherbergungsbetrieb genutzt werden kann.OLG Düsseldorf03.12.2013
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I-24 U 191/12 - Widerruf des AnerkenntnissesLeitsatz: Ein Anerkenntnis gemäß § 307 Satz 1 ZPO ist als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerruflich. Ausnahmen gelten jedoch, wenn das Anerkenntnis durch ein Verhalten veranlasst worden ist, das einen Restitutionsgrund abgäbe, die Berufung auf das Anerkenntnis rechtsmissbräuchlich wäre oder wenn ein Abänderungsgrund im Sinne von §§ 323, 323 a ZPO, 238, 239 FamFG entsteht. Entsprechendes muss auch gelten, wenn ein Umstand eintritt, der eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO rechtfertigen würde.OLG Düsseldorf04.06.2013
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1 Reha Ws 103/12 - Heimunterbringung eines Kindes wg. politischer Verfolgung und Inhaftierung der MutterLeitsatz: Die Verurteilung der Mutter wegen Spionage stellt einen Regelaufhebungstatbestand im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG dar. Die deswegen erfolgte Heimeinweisung ihres Kindes stellt sich damit für dieses mittelbar als Ausdruck politischer Verfolgung im Sinne des § 2 StrRehaG dar (Anschluss an Thüringisches OLG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 Ws Reha 50/11, ZOV 2012, 134; Beschluss vom 10. Februar 2012 - 1 Reha Ws 2/12). (Leitsatz der Redaktion)OLG Dresden20.02.2013
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1 Reha Ws 51/13 - Strafrechtliche Rehabilitierung, Haftopferrente, AntragsanhängigkeitLeitsatz: Für die besondere Zuwendung für Haftopfer gilt der Antrag gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I als zu dem Zeitpunkt gestellt, in welchem er bei einer in § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I genannten Stelle einging, mithin - neben der an und für sich zuständigen Stelle - auch bei einem unzuständigen Leistungsträger. (Leitsatz der Redaktion)OLG Dresden12.11.2013