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Urteil Wirtschaftlichkeitsgrundsatz bei Betriebskosten im Gewerbemietverhältnis
Schlagworte
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz bei Betriebskosten im Gewerbemietverhältnis; Darlegungs- und Beweislast; angemessener Hauswartlohn; Stundenlohn; unnötige Beschäftigung eines Vollhauswarts; Vorlage von Stundenlisten
Leitsatz
An dem auch für Betriebskosten in Gewerbemietverhältnissen geltenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist nicht nur die Höhe des an einen Hauswart/Hausmeister gezahlten Entgelts zu messen, sondern auch der erforderliche Umfang seiner Tätigkeit.
(Leitsatz der Redaktion)
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