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Urteil Formularklauseln im gewerblichen Mietvertrag


Schlagworte

Formularklauseln im gewerblichen Mietvertrag; Auslegung eines Kündigungsschreibens, das nicht direkt an den Mieter adressiert ist; Umlage der Aufzugskosten auch auf Erdgeschoss-Mieter

Leitsätze

1. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag „Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, dass der Anspruch unbestritten bzw. rechtkräftig festgestellt ist" ist wirksam.

2. Zur Auslegung eines Kündigungsschreibens, dass nicht an den Mieter, sondern an die von ihm geführte GmbH „zu seinen Händen" adressiert ist.

3. Der Vermieter muss sich Äußerungen des Hausmeisters grundsätzlich nicht zurechnen lassen.

4. Der Mieter eines im Erdgeschoss des Hauses gelegenen Ladenlokals wird durch die formularmäßige Umlage der Aufzugskosten nicht unangemessen benachteiligt.

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