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Urteil Abgrenzung von Boardingshouse und Beherbergungsbetrieb, vertragsgemäßer Zustand
Schlagworte
Abgrenzung von Boardingshouse und Beherbergungsbetrieb, vertragsgemäßer Zustand
Leitsätze
1. Zur Abgrenzung von Boardinghouse und Beherbergungsbetrieb
2. Die bloße Bezeichnung des Mietobjekts im Mietvertrag als Boardinghouse verpflichtet den Vermieter nicht, ein Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, das auch ohne Weiteres als Beherbergungsbetrieb genutzt werden kann.
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