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  1. VIII ZR 104/12 - Wert der Beschwer des zur Wiedereinräumung des Besitzes an einer mitvermieteten Gartenfläche verurteilten Vermieters; Mietergarten
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer des zur Wiedereinräumung des Besitzes an einer streitigen Teilfläche eines mitvermieteten Gartens verurteilten Vermieters bestimmt sich nach dem 3,5 fachen Jahresbetrag der darauf entfallenden Miete. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    22.01.2013
  2. V ZR 88/12 - Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Dachausbau; wegen Fristablaufs fehlende Baugenehmigung; öffentlich-rechtliche Voraussetzungen
    Leitsatz: Ist der Dachausbau einem Wohnungseigentümer nur bei Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen gestattet, ist ein vorbeugender Unterlassungsanspruch ausgeschlossen, wenn eine bauaufsichtliche Genehmigung wegen Fristablaufs entfallen und ohnehin neu beantragt werden muss. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    18.01.2013
  3. BVerwG 3 B 88.12 - Zuordnung von Preußenvermögen; Preußeneinigung; Drittbegünstigung; Zuordnung unbeschadet etwaiger Ansprüche auf ehemaliges Eigentum des Staates Preußen; Rechtswirklichkeit
    Leitsatz: Bei an einen Eigentumswechsel (hier: Zuordnung unbeschadet etwaiger Ansprüche auf ehemaliges Eigentum des Staates Preußen) anknüpfenden vermögensrechtlichen Ansprüchen und damit sowohl für die Beantwortung der Frage, wann sich der frühere Eigentümer als endgültig aus seinem Eigentum verdrängt betrachten durfte, wie für die, wann ein Erwerber eine unangreifbare Eigentumsposition erlangt hatte, ist maßgebend, wie die einschlägigen Rechtsnormen in der seinerzeitigen Rechtswirklichkeit gehandhabt wurden. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    18.01.2013
  4. L 5 R 144/12 ZVW - Übersiedler aus der ehemaligen DDR; Rentenberechnung; Fremdrentenrecht; Nachteilsausgleich wegen beruflicher Verfolgung
    Leitsatz: 1. DDR-Beitragszeiten der am 18. Mai 1990 bereits in die Bundesrepublik übergesiedelten ehemaligen DDR-Bürger berechnen sich für Versicherte ab Jahrgang 1937 nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) und nicht nach dem Fremdrentengesetz. 2. Die Regelung des § 259 a SGB VI begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verstößt insbesondere weder gegen das Sozialstaatsprinzip, noch gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder die Eigentumsgarantie.
    Hessisches Landessozialgericht
    18.01.2013
  5. 73 C 98/12 - Mangelhafte Führung der Beschlusssammlung als Grund für die Verwalterabberufung; Abweichung vom Kopfstimmrecht bei Wahl und Abwahl des Verwalters
    Leitsatz: 1. Abweichungen vom Kopfstimmrecht in der Teilungserklärung gelten auch für die Verwalterwahl und Abwahl (vgl. BGH, GE 2012, 208). 2. Die mangelhafte Führung der Beschluss-Sammlung durch den Verwalter ist regelmäßig ein Abberufungsgrund. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    18.01.2013
  6. (551 Rh) 152 Js 540/11 [804/12, 805/12]) - Anwendbarkeit des Gerichtskostengesetzes auf strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren (hier: Festsetzung von Kosten für Ablichtungen aus Akten des Rehabilitierungsverfahrens)
    Leitsatz: Das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren gehört nicht zu den Verfahren, für die Kosten nach dem Gerichtskostengesetz erhoben werden können. Ablichtungen aus Akten des Rehabilitierungsverfahrens gehören auch nicht zu den Unterlagen i.S.d. § 42 UStG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    LG Berlin
    17.01.2013
  7. V ZB 53/12 - Bezeichnung des zu versteigernden Grundstücks in der Terminsbestimmung; Zwangsversteigerung; ordnungsgemäße Bekanntmachung von Versteigerungsobjekten in Veröffentlichungsmedien; örtliche Lage der Immobilie; unzureichende Gemarkungsangabe
    Leitsatz: Die Bezeichnung des Grundstücks in der Terminsbestimmung nur unter Angabe der Gemarkung genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG regelmäßig nicht, wenn die Gemarkung für eine ortsunkundige Person ohne Heranziehung weiterer Informationsquellen keine Rückschlüsse auf den Ortsnamen zulässt. Wird der Versteigerungstermin in beiden gemäß § 39 Abs. 1 ZVG zur Wahl gestellten Veröffentlichungsmedien bekannt gemacht, liegt eine ordnungsgemäße Bekanntmachung auch dann vor, wenn nur in einer der beiden Veröffentlichungen der Ortsname genannt ist.
    BGH
    17.01.2013
  8. BVerwG 8 B 54.12 - Beweislast für unlautere Machenschaft
    Leitsatz: Derjenige, der die Rückübertragung eines Vermögenswertes wegen einer Schädigungsmaßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG beansprucht, trägt die Beweislast dafür, dass der seinerzeitige Rechtsverlust auf eine unlautere Machenschaft zurückzuführen ist. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    17.01.2013
  9. XII ZR 141/10 - Verfügung über Vermögen im Ganzen; eheliches Güterrecht
    Leitsatz: Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen.
    BGH
    16.01.2013
  10. 65 S 419/10 - Beschädigte asbesthaltige Bodenfliesen als Mangel; Vinylasbest
    Leitsatz: 1. Asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen jedenfalls dann einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch gelöste Fasern besteht, weil durch eine Beschädigung der Fußbodenfliesen die in der Fliese gebundenen Asbestfasern an den Bruchkanten freigesetzt werden können; ein neben der vorhandenen allgemeinen Belastung vorhandenes zusätzliches Gefahrenpotential durch Asbestfasern freisetzende gerissene oder gebrochene Fußbodenfliesen muss der Mieter jedenfalls nicht hinnehmen. 2. Beschädigte asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen auch dann einen Mangel der Mietsache dar, wenn der Mieter Fliesen lediglich als Untergrund zur Verlegung eines Teppichbodens nutzt. Daraus lässt sich ohne weitere Anhaltspunkte keine Parteivereinbarung herleiten, wonach der Mieter gegenüber dem Vermieter darauf verzichtet, dass gebrochene Fußbodenplatten auszutauschen und fachgerecht zu entsorgen sind. 3. Bei Fliesenbrüchen/Fliesenrissen aufgrund der Belastung durch ein aufstehendes Regal handelt es sich jedenfalls dann, wenn sie nicht in pflichtwidriger Weise durch Lagerung besonders schwerer Sachen verursacht wurden, um Folgen eines üblichen Mietgebrauchs der Wohnung, die dem Mieter nicht angelastet werden können; Bodenfliesen müssen so beschaffen sein, dass auch ein Regal aufgestellt werden kann, ohne dass die Fußbodenfliesen brechen. 4. Zur Höhe der angemessenen Minderung der Miete für die Gebrauchsbeeinträchtigung durch gerissene Asbestfliesen (hier: 10 % Minderung für eine gerissene Asbestfliese). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    16.01.2013