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Urteil Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Dachausbau
Schlagworte
Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Dachausbau; wegen Fristablaufs fehlende Baugenehmigung; öffentlich-rechtliche Voraussetzungen
Leitsatz
Ist der Dachausbau einem Wohnungseigentümer nur bei Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen gestattet, ist ein vorbeugender Unterlassungsanspruch ausgeschlossen, wenn eine bauaufsichtliche Genehmigung wegen Fristablaufs entfallen und ohnehin neu beantragt werden muss.
(Leitsatz der Redaktion)
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