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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 550 von 613)

  1. 8 W 10/13 - Streitwert für Räumungs- und Herausgabeklage des Hauptvermieters gegen den Untermieter
    Leitsatz: 1. Der Streitwert der auf §§ 546 Abs. 2, 985 BGB gestützten Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter richtet sich nach § 41 Abs. 2 GKG. 2. Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins. 3. Stützt der Vermieter seinen Herausgabeanspruch gegen den Untermieter zumindest auch auf Eigentum, ist für den Streitwert der Jahresnutzungswert auch dann maßgeblich, wenn die streitige Zeit weniger als ein Jahr beträgt.
    KG
    18.02.2013
  2. 65 S 318/12 - Betriebskostenabrechnung; Ausschlussfrist; nachträgliche Korrektur; Mietminderung wg. Tropfgeräuschen
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist mit Nachforderungen aus einer nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigierten - formell ordnungsgemäßen - Betriebskostenabrechnung auch dann ausgeschlossen, wenn der Mieter wusste, dass diese auf der Basis der vertraglich geschuldeten Sollvorschüsse erfolgte und die tatsächlich gezahlten Vorschüsse geringer waren. 2. Gelegentliche Installationsgeräusche (hier: Tropfgeräusche) in einem Mehrfamilienhaus berechtigen nicht zur Mietminderung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    15.02.2013
  3. BVerwG 8 B 58.12 - Fortgeltung ehemaligen DDR‑Rechts; Umfang des Klagebegehrens; Untersuchungsgrundsatz
    Leitsatz: 1. Ehemaliges DDR‑Recht ist nur dann revisibel, wenn es nach Art. 9 Abs. 2 und 4 EV als Bundesrecht fortgilt. 2. Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel. 3. Die Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes erfordert zum einen eine substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären. Zum anderen muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewiesen worden ist, oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    15.02.2013
  4. BVerwG 8 B 64.12 - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; redlicher Erwerb; Wertersatzausschluss; Eigeninvestition; investive Veräußerung; Revisibilität von nicht übernommenem DDR-Recht
    Leitsatz: 1. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ersetzt nicht die positive Feststellung der Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG. 2. Der Anspruch auf Rückübertragung erlischt bei Eigeninvestition gem. § 11 Abs. 5 InVorG und bei investiver Veräußerung gem. § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG. 3. Das Gesetz vom 19. Oktober 1973 über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwecke ist nicht revisibel, weil der Einigungsvertrag es weder zum fortgeltenden Bundesrecht noch zum fortgeltenden Landesrecht bestimmt hat. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    15.02.2013
  5. 21 C 192/11 - Nicht abschließbare Badezimmertür und Backofen ohne Temperaturregelung unerheblicher Mangel; Nachbesserung der nach dem Abflussprinzip erstellten Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit, die zur Mietminderung nicht berechtigt, liegt vor, wenn die Badezimmertür nicht abschließbar ist und die Temperatur des Backofens nicht geregelt werden kann. 2. Eine nach dem Abflussprinzip vorgenommene Heizkostenabrechnung ist nur inhaltlich unrichtig, formell aber ordnungsgemäß, so dass sie auch nachträglich korrigiert werden kann. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.02.2013
  6. 5 U 32/12 - Bewilligung einer Grunddienstbarkeit für ein im Beitrittsgebiet liegendes Grundstück; Wegerecht nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für Grundstücke im Beitrittsgebiet nach § 116 SachenRBerG verjährt gemäß § 196 BGB, ohne dass es auf den Grund des Anspruches ankommt. 2. Der Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für den benutzten Weg ist trotz längeren Zeitablaufs nicht verwirkt, wenn der Weg seit mehr als 20 Jahren als Zufahrt auch für Kunden genutzt und die Nutzung trotz Verboten sowie dem Anbringen einer Schranke weiter fortgeführt wurde. 3. Die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach dem SachenRBerG können grundsätzlich nur der Eigentümer oder der Rechtsnachfolger des durch die Grunddienstbarkeit begünstigten Grundstücks oder der Nutzer nach den Voraussetzungen des § 116 SachenRBerG verlangen. 4. Der Nutzer, der das Grundstück aufgrund eines Miet‑, Pacht‑ oder sonstigen Nutzungsvertrages zu den im Gesetz genannten Zwecken bebaut hat, kann sich nicht auf § 116 SachenRBerG berufen, es sei denn, dass er auf vertraglicher Grundlage eine bauliche Investition vorgenommen hat, die in dem Gesetz bezeichnet ist, oder zu deren Absicherung nach den Rechtsvorschriften der DDR das Grundstück als Bauland hätte bereitgestellt werden müssen. 5. Das SachenRBerG erfasst nur Sachverhalte, bei denen eine Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zwar der zivilrechtlichen Absicherung entbehrte, aber nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR‑typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    Brdbg. OLG
    14.02.2013
  7. 214 C 234/12 - Feststellungsinteresse für Mietminderung; Mieteranspruch auf Entfernung eines nachträglich angebauten Balkons der darüberliegenden Wohnung
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter nicht nur vor der Wohnung des Mieters, sondern auch vor der darüberliegenden Wohnung einen Balkon anbauen lassen, kann der Mieter wegen einer nicht unerheblichen Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit (Verdunkelung) die Miete mindern (hier: 10 %). 2. Unzulässige Feststellungsklage bei möglicher Umstellung auf eine Leistungsklage. 3. Wegen Veränderung (Verschlechterung) der Mietsache im Gebrauchsbereich des Mieters kann Entfernung des Balkons der darüberliegenden Wohnung verlangt werden, nicht jedoch des Balkons vor der Wohnung des Mieters. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    13.02.2013
  8. 85 S 64/12 WEG - Verteilungsschlüssel für Heizkosten in WEG; gegen die Teilungserklärung verstoßende Abrechnung
    Leitsatz: Bei minimalen Abrechnungsunterschieden muss eine gegen die Teilungserklärung verstoßende Abrechnung der Heizkosten hingenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.02.2013
  9. 63 T 171/12 - Gebührenstreitwert; Minderung
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert für einen auf Feststellung einer Mietminderung gerichteten Klageantrag richtet sich entsprechend § 9 ZPO, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.02.2013
  10. 4 T 93/13 - Kein Herausgabeanspruch für als Mietsicherheit überlassenes Sparbuch nach Verjährung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgewähr der Mietsicherheit verjährt in drei Jahren, beginnend mit der üblichen Abrechnungsfrist für den Vermieter von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses. 2. Das gilt auch für ein als Pfand dem Vermieter übergebenes Sparbuch, dessen Herausgabe vom Mieter nach Eintritt der Verjährung nicht verlangt werden kann.
    LG Oldenburg
    11.02.2013