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Urteil Gebührenstreitwert
Schlagworte
Gebührenstreitwert; Minderung
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert für einen auf Feststellung einer Mietminderung gerichteten Klageantrag richtet sich entsprechend § 9 ZPO, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag.
(Leitsatz der Redaktion)
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