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  1. V ZB 29/12 - Beteiligte des Zwangsverwaltungsverfahrens; Eigentumsprätendent als Beteiligter; Form für Anmeldung des Rechts; Auswahl der Zwangsverwaltung
    Leitsatz: 1. Der Eigentumsprätendent wird zwar bereits durch formlose Anmeldung seiner Rechte im Zwangsverwaltungsverfahren Verfahrensbeteiligter, kann aber sein Eigentum erst durch entsprechende Klagen geltend machen. 2. Die Auswahl des Zwangsverwalters kann im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden. (Leitsatz zu 1. von der Redaktion)
    BGH
    18.07.2013
  2. V ZB 151/12 - Vollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten Miteigentumsanteil; Duldungstitel als Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek und Durchführung der Sicherungsvollstreckung; Pflichtteilergänzungsanspruch
    Leitsatz: Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen eines Anspruchs nach § 2329 Abs. 1 BGB auch dann in den von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück vollstrecken, wenn infolge einer Vereinigung aller Miteigentumsanteile in der Hand des Beschenkten Alleineigentum entstanden ist. Der Miteigentumsanteil wird insoweit für den Zweck der Vollstreckung als fortbestehend fingiert. Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek sind nicht nur unmittelbar auf Zahlung, sondern auch auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung lautende Titel. Die Sicherungsvollstreckung kann auch aus Urteilen betrieben werden, durch die der Schuldner zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung verurteilt worden ist.
    BGH
    04.07.2013
  3. V ZB 197/12 - Überprüfung/Verletzung ausländischen Rechts; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; Grundbucheintragung; Amtswiderspruch; Auflassungsvormerkung
    Leitsatz: Auf eine Verletzung von ausländischem Recht kann weder die Revision noch die Rechtsbeschwerde nach dem FamFG gestützt werden; nur eine unzureichende oder fehlerhafte Ermittlung des ausländischen Rechts kann mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden.
    BGH
    04.07.2013
  4. V ZR 47/12 - Schadensersatz bei Verletzung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld; Wegfall des Sicherungszwecks; Beendigung der Geschäftsbeziehung
    Leitsatz: 1. Der Sicherungsnehmer ist nach Maßgabe des allgemeinen Schuldrechts zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den durch den endgültigen Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld nach Bedingungseintritt schuldhaft nicht erfüllt; ist der Rückgewähranspruch - etwa an einen nachrangigen Grundpfandgläubiger - abgetreten worden, steht der Anspruch auf Schadensersatz dem Zessionar zu. 2. Ob der Sicherungszweck endgültig weggefallen ist, richtet sich nach der Sicherungsvereinbarung; auch wenn diese eine Revalutierung der Grundschuld erlaubt, tritt die aufschiebende Bedingung jedenfalls mit dem endgültigen Ende der Geschäftsbeziehung ein. 3. Nach einer dem Sicherungsnehmer angezeigten Abtretung kann die Sicherungsvereinbarung nur unter Mitwirkung des Zessionars inhaltlich geändert werden, soweit die Änderung den Rückgewähranspruch einschließlich der aufschiebenden Bedingung betrifft, unter der dieser steht.
    BGH
    19.04.2013
  5. V ZR 141/12 - Bereicherungsanspruch des Grundstückseigentümers bei Ablösung der eine fremde Schuld sichernden Zwangssicherungshypothek; Wirkung der Verjährung; Abwendung der Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsgegenklage
    Leitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer, der zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung eine auf seinem Grundstück lastende, eine fremde Schuld sichernde Zwangssicherungshypothek ablöst, kann seine Leistung von dem Gläubiger im Wege einer Bereicherungsklage nur insoweit zurückverlangen, als der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Ablösung mit der Vollstreckungsgegenklage selbst Einwendungen gegen den gesicherten Anspruch hätte vorbringen können (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828). 2. Der Rückforderungsanspruch gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht durch § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen. 3. Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt nur dann vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (Leitsätze zu 2 und 3 der Redaktion)
    BGH
    05.07.2013
  6. VII ZR 2/13 - Erstattungsanspruch des Bauherrn gegen Unternehmer für versehentlich gezahlte Bauabzugsteuer
    Leitsatz: a) Zahlt der Besteller nach versehentlich vollständiger Zahlung des Werklohns an den Unternehmer die Bauabzugsteuer an das Finanzamt, trifft den Unternehmer eine aus dem Vertragsverhältnis resultierende Nebenpflicht, diesen Betrag an den Besteller zu erstatten. b) Der Unternehmer kann wegen seines nach § 48 a Abs. 2 EStG gegebenen, fälligen Anspruchs auf ordnungsgemäße Abrechnung und damit auf Vorlage der unterschriebenen dritten Ausfertigung über den Steuerabzug bei Bauleistungen gegen einen solchen Erstattungsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB geltend machen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    26.09.2013
  7. VII ZR 68/10 - Sittenwidriger, achtfach überhöhter Nachtragspreis; Nachtragsleistung; Nachträge; VOB-Vertrag; Werkvertrag; Bauvertrag; Wucher; Missverhältnis; üblicher Preis; Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Steht die nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu bestimmende Vergütung für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zu diesen Leistungen, kann die der Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein. 2. Beträgt die nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu bestimmende Vergütung nahezu das Achtfache des ortsüblichen und angemessenen Preises, kann ein auffälliges Missverhältnis vorliegen. Ein auffälliges Missverhältnis ist nur dann wucherähnlich, wenn der aufgrund dieses auffälligen Missverhältnisses über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann. Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers. 3. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Vergütung tritt die Vereinbarung, die Leistungen nach dem üblichen Preis zu vergüten (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213).
    BGH
    07.03.2013
  8. IX ZR 62/12 - Vorausabtretung und Insolvenzeröffnung; Vorausverfügung; Mietforderungen; Miete; Pacht
    Leitsatz: Nach Ablauf der in § 110 Abs. 1 InsO genannten Frist kann sich die Unwirksamkeit einer Vorausverfügung allein aus den allgemeinen Vorschriften ergeben.
    BGH
    25.04.2013
  9. V ZB 83/12 - Rechtshängigkeitsvermerk im Grundbuch; einstweilige Verfügung; Rechtskrafterstreckung; Widerspruchsverfahren; fehlende Bewilligung des Berechtigten; Grundbucheintragung ohne Bewilligung
    Leitsatz: Die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks in das Grundbuch kann bei fehlender Bewilligung des Buchberechtigten in entsprechender Anwendung von § 899 Abs. 2 BGB (i.V.m. §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO) nur im Wege der einstweiligen Verfügung erzwungen werden.
    BGH
    07.03.2013
  10. V ZR 161/12 - Stillschweigende Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts; dingliches Vorkaufsrecht
    Leitsatz: Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ist neben der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts dann als zusätzlich vereinbart anzusehen, wenn die Vorkaufsberechtigung bereits vom Vertragsschluss an und unabhängig von der Eintragung des Vorkaufsrechts im Grundbuch bestehen soll.
    BGH
    22.11.2013