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239 C 227/12 - Betriebskostenabrechnung bei Mischobjekten mit Wohn- und Gewerberaum; Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit; Vorwegabzug für Gewerberaum; Darlegungs- und Beweislast für Heizkosten bei FunkablesungLeitsatz: 1. Sofern vertragliche Abreden dem nicht entgegen stehen, ist auch der Vermieter von Mischobjekten mit Wohn- und Gewerberaum bei der Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten regelmäßig berechtigt, mehrere von ihm verwaltete und zusammenhängende Gebäude zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Dies gilt auch dann, wenn nur hinsichtlich einzelner Betriebskosten ein unabweisbares technisches Bedürfnis für eine gebäudeübergreifende Abrechnung besteht. 2. Ist der - wegen deutlicher Mehrbelastung der Wohnungsmieter - notwendige Vorwegabzug für die Gewerberäume (hier: Altenheim) unterblieben, ist die Betriebskostenabrechnung für das Mischobjekt materiell unwirksam. 3. Bestreitet der Wohnungsmieter die über Funk abgelesenen Verbrauchswerte für Heiz- und Warmwasserkosten, hat der Vermieter die Richtigkeit darzulegen und zu beweisen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg30.05.2013
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54 C 34/12 WEG - Vergrößerung von Balkonen im Zuge einer notwendigen Sanierung; Verschlechterung der Lichtverhältnisse; doppelt qualifizierte MehrheitLeitsatz: Werden im Zuge einer notwendigen Sanierung die Balkonflächen vergrößert, kann dies mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Die Verschlechterung der Lichtverhältnisse steht dem nicht entgegen. (Leitsatz der Redaktion)AG Rostock29.05.2013
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12 C 1/12 - Androhung unberechtigter fristloser Kündigung als Nebenpflichtverletzung; Rechtsanwaltskosten; SchadensminderungspflichtLeitsatz: Die Androhung einer fristlosen Kündigung nebst anschließender Zwangsräumung durch den Vermieter stellt eine Nebenpflichtverletzung dar, wenn tatsächlich kein zur fristlosen Kündigung berechtigter Grund vorliegt; mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes in einem solchen Fall verstößt der Mieter nicht gegen seine Schadensminderungspflicht. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg15.05.2013
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17 C 3/13 - Mieterhöhungsverlangen; Laminatfußboden kein hochwertiger Bodenbelag; hochwertiges LaminatLeitsatz: Ein Laminatfußboden erfüllt nicht das Sondermerkmal „hochwertiger Bodenbelag" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2011, selbst wenn es sich um hochwertiges Laminat handelt. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick02.05.2013
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4 C 265/12 - Keine Herausgabepflicht des Zwangsverwalters für BuchungsbelegeLeitsatz: Rechnungen und Belege aus der Zeit der Zwangsverwaltung sind nur dem Vollstreckungsgericht einzureichen; nach Beendigung der Zwangsverwaltung hat der Eigentümer keinen Anspruch gegen den Zwangsverwalter auf Übergabe im Original oder als Kopie. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg30.04.2013
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12 C 384/12 - Keine Mietminderung bei Efeubewuchs und nistenden Vögeln; natürliche Lärmbelästigung; Schmutz; UngezieferLeitsatz: Efeubewuchs an der Fassade rechtfertigt auch angesichts damit einhergehender Beeinträchtigungen durch nistende Vögel und damit verbundene „Lärmbelästigung", Schmutz und Ungeziefer in der Regel keine Mietminderung. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick26.04.2013
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3 C 336/10 - Minderung wegen Lärmbelästigungen durch Straßenausbau; SchallschutzLeitsatz: Die durch den Ausbau einer Straße zum Autobahnzubringer im Jahre 2008 entstehende Lärmbelästigung berechtigt den Mieter nicht zur Minderung der im Jahre 1963 in der Nähe angemieteten Wohnung. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick09.04.2013
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3 C 486/11 - Kaution in der Zwangsverwaltung; Mietpool; Prozessführungsbefugnis; Rechtsnachfolge; Umfang der Beschlagnahme; SchadensersatzLeitsatz: 1. Der Zwangsverwalter hat nach Beschlagnahme der Wohnung auch dann ein Zugriffsrecht auf die Kaution, wenn das Mietverhältnis nicht vom Vollstreckungsschuldner selbst, sondern von dessen Rechtsnachfolger (hier: Erbin) abgeschlossen wurde. 2. Der Zwangsverwalter ist berechtigt, die vom Mieter vor der Beschlagnahme an den Geschäftsführer eines Mietpools gezahlte Kaution, die dieser unberechtigt an den Mietpool weitergeleitet hat, klageweise im Wege des Schadensersatzes von dem Geschäftsführer herauszufordern. (entgegen AG Krefeld, Urt. v. 10. März 2011 - 3 C 534/10 -) (Nichtamtliche Leitsätze)AG Krefeld04.04.2013
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234 C 273/12 - Repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses als wohnwerterhöhendes Merkmal für Wohnung im Seitenflügel; Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel; OrientierungshilfeLeitsatz: Ein repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses ist als wohnwerterhöhendes Merkmal bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung im Seitenflügel jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Seitenflügel auch über den repräsentativen Eingangsbereich des Vorderhauses zu erreichen ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg14.03.2013
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17 C 394/12 - Betriebskostenumlage; Schornsteinreinigung; Gebäudereinigung; Hauswartskosten; KabelanschlussLeitsatz: 1. Die Kosten der Gebäudereinigung können insoweit nicht umgelegt werden, als nach dem Mietvertrag die Reinigung der Treppen und Flure dem Mieter obliegt. 2. Die Betriebskosten für den Kabelanschluss sind ohne weitere Begründung nicht umlagefähig, wenn sie früher vom Vermieter aufgrund einer Sondervereinbarung mit dem Mieter nicht umgelegt worden sind. 3. Für die Umlage der Schornsteinreinigungskosten reicht der Vortrag des Vermieters nicht aus, er gehe davon aus, dass der Mieter an das zentrale Heizungssystem angeschlossen sei. 4. Der Vermieter muss die umlagefähigen Kosten des Hauswarts von den nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten in der Abrechnung derart abgrenzen, dass der Mieter die nicht umlagefähigen Kosten herausrechnen kann; dazu reicht allein die Angabe der schon bereinigten Kosten in der Abrechnung nicht aus. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick07.03.2013