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Urteil Vergrößerung von Balkonen im Zuge einer notwendigen Sanierung
Schlagworte
Vergrößerung von Balkonen im Zuge einer notwendigen Sanierung; Verschlechterung der Lichtverhältnisse; doppelt qualifizierte Mehrheit
Leitsatz
Werden im Zuge einer notwendigen Sanierung die Balkonflächen vergrößert, kann dies mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Die Verschlechterung der Lichtverhältnisse steht dem nicht entgegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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