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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Laminatfußboden kein hochwertiger Bodenbelag; hochwertiges Laminat
Leitsatz
Ein Laminatfußboden erfüllt nicht das Sondermerkmal „hochwertiger Bodenbelag" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2011, selbst wenn es sich um hochwertiges Laminat handelt.
(Leitsatz der Redaktion)
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