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Urteil Androhung unberechtigter fristloser Kündigung als Nebenpflichtverletzung
Schlagworte
Androhung unberechtigter fristloser Kündigung als Nebenpflichtverletzung; Rechtsanwaltskosten; Schadensminderungspflicht
Leitsatz
Die Androhung einer fristlosen Kündigung nebst anschließender Zwangsräumung durch den Vermieter stellt eine Nebenpflichtverletzung dar, wenn tatsächlich kein zur fristlosen Kündigung berechtigter Grund vorliegt; mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes in einem solchen Fall verstößt der Mieter nicht gegen seine Schadensminderungspflicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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